Die juristische Ausbildung

Das Studium gliedert sich in die drei gro?en S?ulen Zivilrecht, ?ffentliches Recht und Strafrecht. In jedem Studiensemester werden unterschiedliche, diesen S?ulen zugeh?rige Rechtsgebiete in Vorlesungen, begleitenden Arbeitsgemeinschaften und Tutorien behandelt.

Die juristische Ausbildung in all ihren Teilen soll zukünftigen Jurist*innen die Kenntnisse und F?higkeiten vermitteln, die in der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Berufspraxis ben?tigt werden.

Mit dem Universit?tsstudium, der sich daran anschlie?enden Ersten juristischen Prüfung (früher Erstes Staatsexamen), dem nachfolgenden zweij?hrigen Vorbereitungsdienst und der Zweiten juristischen Staatsprüfung (früher Zweites Staatsexamen) wird die "Bef?higung zum Richteramt" erworben. Anschlie?end stehen den Absolvent*innen verschiedenste Berufswege offen, darunter Besch?ftigungen

  • in der Anwaltschaft
  • in der Justiz
  • in der ?ffentlichen Verwaltung
  • in der privaten Wirtschaft, z.B. in Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie bei Banken und Versicherungen
  • in Unternehmensberatungen
  • bei Verb?nden
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