Gewinn und Nutzen von Praktika sowie Praktikaarten

Praxiserfahrung gilt bei der Einstellung von Personal als Qualit?tsmerkmal. Seit jeher erwarten Arbeitgebende von ihren zukünftigen Besch?ftigten praktisches Wissen und Anwendungskompetenzen hinsichtlich ihres angehenden Berufsfeldes. Um diese Erwartungen erfüllen zu k?nnen, bedarf es der Bereitschaft Studierenden w?hrend ihres Studiums entsprechende Praktikastellen anzubieten. Praktika stellen eine M?glichkeit dar, um Kontakt zu potentiellen Nachwuchskr?ften herzustellen. Das Praktikum ist für unsere Studierenden ein wichtiger Bestandteil, um im Studium erworbenes Wissen anzuwenden und erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Praktikant:innen der Universit?t Bremen k?nnen mit ihren fachwissenschaftlichen und au?erfachlichen Kompetenzen eine wertvolle Unterstützung sein und auch bei zus?tzlichen – zeitlich befristeten Projekten wertvolle Hilfe leisten. Bei den Praktikant:innen der Universit?t Bremen handelt es sich um hochqualifizierte Mitarbeiter:innen ?auf Zeit?.

Praktika gibt es in verschiedenen Formen, welche sich aus der Studienordnung des jeweiligen Studienfaches ergeben. Von den Inhalten des jeweiligen Studienganges abgesehen, unterscheiden sie sich jedoch haupts?chlich durch Dauer und L?nge sowie durch den Zeitpunkt der Durchführung (Praktika vor, w?hrend oder nach dem Studium). Gleichwohl lassen sich die Praktika grob in Erfahrungspraktika und Berufspraktika unterteilen. Sind Praktika der Studienordnung vorgeschrieben, sprechen wir von Pflichtpraktika. Freiwillige Praktika sind dementsprechend Praktika, die nicht durch Studienordnungen vorgeschrieben oder reglementiert sind.

Pflichtpraktika sind in der Studienordnung des jeweiligen Studienfaches verpflichtend vorgesehen. Meist sind Inhalte, Dauer und Ziel vorgegeben. Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der Studienordnung und ggf. weiteren Vereinbarungen. Pflichtpraktika sind meist vollst?ndig in das Studium integriert und z.B. als Praxissemester, für die vorlesungsfreie Zeit oder als Vorpraktikum vorgesehen. Daher behalten Pflicht-Praktikant:innen auch den Status als Studierende. Details zu Sozialversicherung, Vertrag, usw. finden Sie in den folgenden Abschnitten.

In einem freiwilligen Praktikum k?nnen Studierende m?gliche Berufsfelder erkunden und praktische Erfahrungen erwerben, die im sp?teren Berufsleben weiterhelfen. Diese Praktika finden w?hrend der vorlesungsfreien Zeit bzw. vor, w?hrend oder nach dem Studium statt. Gelegentlich erg?nzen freiwillige Praktika bereits absolvierte Pflichtpraktika. Für freiwillige Praktika hat der Gesetzgeber besondere Vorkehrungen getroffen. Gem?? §26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind ?…für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, F?higkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, …, die §§10 bis 23 und 25 …? (BBiG) anwendbar. Besch?ftigte in freiwilligen Praktika sind Arbeitnehmende. Desweiteren ist eine Unterscheidung in Erfahrungs- bzw. Berufspraktika sinnvoll.

Im Erfahrungspraktikum geht es in erster Linie darum, dass Studierende Erfahrungen in unbekannten sozialen Situationen sammeln und Einblicke in die Berufswelt gewinnen. Diese Form des Praktikums sollte die Studierenden durch verschiedene Abteilungen oder Bereiche Ihres Unternehmens führen bzw. mit den unterschiedlichen Arbeits- und T?tigkeitsbereichen Ihres Unternehmens vertraut machen. Die Besch?ftigung in dieser Phase liegt schwerpunktm??ig im Anlernbereich.

Hier geht es den Studierenden um die beru?iche Umsetzung, der im Studium erworbenen Kompetenzen. Eine optimale Ausrichtung erh?lt diese Ausbildungszeit dadurch, dass mindestens ein Teil der im Praktikum anstehenden Arbeiten von den Studierenden selbstst?ndig verrichtet werden kann. Haupts?chliches Ziel des Berufspraktikums ist das Erlernen von vertiefenden Kenntnissen über Organisation und Arbeitsweisen in einem von den Studierenden favorisierten Berufsfeld. Diese Form des Praktikums sollte den Studierenden daher die M?glichkeit verschaffen, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und F?higkeiten in die Tat umzusetzen und zu erproben. Gleichzeitig soll es ihnen die Chance bieten, ihre Kompetenzen wie Kooperations- und Kommunikationsf?higkeiten sowie ?berzeugungsverm?gen und Sensibilit?t für beru?iche Fragestellungen zu entwickeln bzw. zu st?rken.

Ebenfalls zu einem Berufspraktikum z?hlt das sog. Forschungspraktikum, das sich an Studierende im Masterstudium richtet. Studierende sollen einen Einblick in die Arbeitsweisen und den Arbeitsalltag  in Wissenschaft und Forschung bekommen. Dabei kann der Praktikumsplatz innerhalb oder au?erhalb der Universit?t liegen.

Unabh?ngig von den Regelungen der jeweiligen Studien- und Praktikumsordnungen wird den Studierenden empfohlen, zwei bis drei Praktika w?hrend ihres Studienverlaufs zu absolvieren. Dabei sollte das erste Praktikum ein Erfahrungspraktikum sein, das bei der Orientierung für ein zukünftiges Berufsfeld hilft. In einem zweiten Erfahrungspraktikum sollte die Berufsfeldidee noch einmal überprüft werden. Sp?testens das dritte Praktikum sollte dann ein Berufspraktikum sein.