Drittstaatsangeh?rige

Arbeitnehmende

Bluecard - Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte

Arbeitsplatzsuche

Sie haben in Deutschland erfolgreich Ihr Studium beendet und suchen einen Arbeitsplatz:

  • Ihnen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt. W?hrend dieser Zeit dürfen Sie jede Art von Erwerbst?tigkeit ausüben.
  • Haben Sie innerhalb dieses Zeitraumes einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden, erhalten Sie von der Ausl?nderbeh?rde entweder eine Blaue-Karte-EU oder eine neue Aufenthaltserlaubnis.

Sie haben einen Arbeitsplatz gefunden, der Ihrer Qualifikation entspricht:

Blaue Karte EU

Wenn Sie ein j?hrliches Einkommen in H?he eines j?hrlichen Mindestbruttogehalts (im Jahr 2024) von 45.300,00 Euro nachweisen, wird Ihnen eine Blaue-Karte-EU erteilt. Die Einkommensgrenze wird j?hrlich angepasst.

Bei Besch?ftigungen in sogenannten Mangelberufen (wie zum Beispiel in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin) gilt ein verringertes j?hrliches Mindestbruttogehalt von 41.041,80 Euro (Stand 2024 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst). Stets aktuelle Informationen zum j?hrlichen Mindestbruttogehalt bzw. zum j?hrlichen Mindesteinkommen finden sie auf der Internetseite vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Für die Blaue-Karte-EU gelten folgende allgemeinen Regelungen:

  • sie wird je nach Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrages für maximal vier Jahre erteilt und
  • ein Arbeitsplatzwechsel ist innerhalb der ersten zwei Jahre nur mit Zustimmung der Ausl?nderbeh?rde zul?ssig.

Sie haben bereits nach 21 Monaten die M?glichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Voraussetzung dafür ist u.a., dass Sie deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachweisen. Aktuelle Listen mit Integrationskursen in Bremen finden Sie auf den Internetseiten des BAMF (Federal Office for MIgration and Refugees): unter Navigation in the Fields of Asylum Procedure and Integration : https://bamf-navi.bamf.de/en/ oder https://bamf-navi.bamf.de/de/

Ansonsten betr?gt die Wartezeit für eine Niederlassungserlaubnis 33 Monate.

EU Blue Card

Selbst?ndige

Sie wollen sich in Ihrem Beruf selbst?ndig machen: Dafür kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für maximal drei Jahre erteilt werden. Nach diesen drei Jahren kann Ihnen dann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn Sie Ihre Selbst?ndigkeit erfolgreich verwirklicht haben.

Hier finden Sie Handlungsempfehlungen in Form eines Leitfadens: ?Wir gründen in Deutschland. Leitfaden für gründungsinteressierte Akademiker_innen und Studierende aus Nicht-EU-Staaten“

Forscher:innen

Sie k?nnen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie an einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Forschungseinrichtung t?tig sind.

An der Universit?t Bremen werden Sie vom Welcome Center beraten und unterstützt.

Familiennachzug

Wenn Ihre Angeh?rigen bereits mit Ihnen in Deutschland leben und eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30 bis 34 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen (das ist in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt), muss nur rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die Verl?ngerung beantragt werden. Haben Ihre Angeh?rigen eine andere Aufenthaltserlaubnis, kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden muss. Die Ausl?nderbeh?rde ber?t Sie dazu gern.

Wenn Ihre Angeh?rigen noch im Ausland leben, muss zun?chst bei einer deutschen Auslandvertretung ein Visum zum Familiennachzug beantragt werden. Nach der Einreise erteilt die Ausl?nderbeh?rde dann die Aufenthaltserlaubnis.

Beachten Sie bitte, dass

  • die Einreise mit einem Visum zu Besuchszwecken nicht ausreichend ist, um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und
  • Ihr/Ihre Ehe- bzw. Lebenspartner:in eventuell deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A1 nachweisen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eheschlie?ung erst vor kurzer Zeit im Ausland stattgefunden hat. N?here Auskünfte erteilt die deutsche Auslandsvertretung oder die Ausl?nderbeh?rde.
     
  • Aktuelle Listen mit Integrationskursen in Bremen finden Sie auf den Internetseiten des BAMF (Federal Office for MIgration and Refugees): unter Navigation in the Fields of Asylum Procedure and Integration : https://bamf-navi.bamf.de/en/ oder https://bamf-navi.bamf.de/de/