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Stellungnahme zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

bukof Stellungsnahme vom 14.11.2023. Ja, zu geschlechtlicher Selbstbestimmung!

Die bukof begrü?t ausdrücklich, dass nun ein Entwurf zu einem Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorliegt und es damit künftig auch in der Bundesrepublik erm?glicht wird, die jeweils tats?chlich gelebte Geschlechtsidentit?t per Selbstauskunft amtlich ausweisen zu lassen. Die bukof fordert jedoch einige Nachbesserungen im jetzigen Gesetzentwurf:
Expertise der Fachverb?nde und Selbstorganisationen nutzen, Ausschlüsse vermeiden
Mit dem SBGG wird ohne Zweifel ein gro?er und l?ngst überf?lliger Schritt in Richtung gesetzlich anerkann-ter Geschlechtervielfalt vollzogen. Gleichwohl berücksichtigt der vorliegende Gesetzestext noch nicht aus-reichend die Expertise der trans*, inter* und nicht-bin?ren Fachverb?nde und Selbstorganisationen. Ein-zelne Regelungen im Entwurf führen leider so zu erneuten Ausschlüssen und Diskriminierungen für trans*, inter* und nicht-bin?re Menschen. Passagenweise suggeriert der Entwurf leider Angleichungen der Ge-schlechtsidentit?t würden leichtfertig und unüberlegt erfolgen. Das kann Transfeindlichkeit und ge-schlechtsbezogene Diskriminierung (re-)produzieren.
Als geschlechterpolitische Stimme der deutschen Hochschulen – Orte l?ngst gelebter geschlechtlicher Viel-falt, welche aktuell transfeindlichen Angriffen ausgesetzt sind –, ?u?ert die bukof insbesondere dazu Be-denken, dass trans* Frauen Misstrauen entgegengebracht und Gewaltbereitschaft gegen cis Frauen unter-stellt wird. Solche transfeindlichen Narrative dürfen nicht durch Gesetze affirmiert werden, sondern geh?-ren ersatzlos gestrichen. Geschlechtergerechtigkeit geht nur geschlechtervielf?ltig! Echte Selbstbestim-mung muss diejenigen, für die das Gesetz gedacht ist, ausreichend beteiligen!

Die vollst?ndige Stellungnahme k?nnen sie als Datei herunterladen, klicken sie dafür auf die PDF bukof Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz