Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen
Projektleitung | B. Johanna Funck und Markus Ciesielski |
Finanzierung | Eigenmittel |
Laufzeit | 01.07.2024-01.04.2025 |
Pilotstudie BiSKE: "Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen: Eine bundesweite Analyse von Verfügbarkeit und Zugang"
Die Studie
BiSKE ist eine Pilotstudie zur Umsetzung von Bildungsrechten für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Ziel von BiSKE ist eine Bestandsaufnahme zur Verfügbarkeit und Zug?nglichkeit von (schulischer) Bildung und Bildungsprogrammen in deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen. Alle Erstaufnahmeeinrichtungen im Bundesgebiet sollen im Zeitraum September bis Dezember 2024 im Hinblick auf ihr Bildungsangebot befragt werden. Damit verbunden sind auch m?gliche Anregungen für eine Verbesserung des Bildungsangebots.
Die Projektleitung
Dr. B. Johanna Funck arbeitet seit 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universit?t Bremen im Arbeitsbereich Bildung in der Migrationsgesellschaft im Fachbereich Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Sie forscht zur Umsetzung des Kinderrechts auf Bildung im Kontext von Migration und lehrt im Modul ?Umgang mit Heterogenit?t in der Schule‘.
Kontakt: funck@uni-bremen.de Tel: 0421-218 69128
Dr. Markus Ciesielski ist Soziologe und forscht zu sozialer Ungleichheit und ihrer Transformation durch Rechtsmobilisierung. Er ist an den Universit?ten Hildesheim und Gie?en t?tig und war als Experte in der Entwicklungszusammenarbeit entsandt. Seine Forschung verfolgt soziologische Fragestellungen, die sich mit rechtlicher Transformation und dem Zugang zum Recht befassen.
Kontakt: ciesielski@uni-hildesheim.de Tel: 05121-883 12812
Zum Kontext: Die Umsetzung von Bildungsrechten für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland
Das Recht auf Bildung ist ein elementares Menschen- und insbesondere Kinderrecht (s. Art. 28f Kinderrechtskonvention). Wie alle anderen Menschenrechte ist die Sicherstellung, Schutz und Gew?hrleistung des Rechts auf Bildung für die Vertragsstaaten – wie z.B. Deutschland – rechtsverbindlich. Diese müssen dafür sorgen, dass Bildung für jedes Kind verfügbar und zug?nglich ist, unabh?ngig von Merkmalen wie Geschlecht, soziale oder nationale Herkunft, Dis/Ability, Religionszugeh?rigkeit oder dem Aufenthaltsstatus und dem Status seiner Eltern. Zudem muss die Bildung angemessen sein und sich an gesellschaftliche Ver?nderungen anpassen. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anl?sslich von Klagen zu Schulschlie?ungen im Kontext der Corona-Pandemie ist seit 2021 auch auf nationalstaatlicher Ebene ein Bildungsgrundrecht auf Basis des Grundgesetzes anerkannt worden.
Es ist jedoch noch nicht bekannt, welche Auswirkungen solche Rechtsentscheidungen auf Kinder und Jugendliche haben, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten und mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Die BiSKE-Studie dient als Pilotprojekt und bildet eine Basis für zukünftige Forschungsprojekte sowie eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem in Deutschland bislang kaum beachteten Thema der Umsetzung von Bildungsrechten in Migrationsgesellschaften.
Nützliche Links (extern)
- Unesco: https://www.unesco.org/en/right-education
- Deutsches Institut für Menschenrechte: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung
- The Right to Education Initiative
- Deutsches Kinderhilfswerk, Staatenberichte zu Kinderrechten in Deutschland: https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/staatenberichte
- Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ): https://www.bmz.de/de/themen/menschenrecht-bildung
- Empfehlungen von UNHCR und UNICEF Deutschland zum Bildungszugang asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen.
- Der Parit?tische Gesamtverband, Rechtsgutachten (2019): Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesl?nder
News
Das Arbeitspapier "Wie informieren und adressieren Schulwebsites Eltern? Eine Analyse der Websites von Kooperationsschulen im Projekt ?Inklusive Schu-le-Eltern-Kommunikation in der Migrationsgesellschaft“ (isekim)" von Pia Grimpo wurde ver?ffentlicht: ABiM-Arbeitspapier 1/2024.
Am 28.10.24 halten Johanna Funck und Lydia Heidrich einen Vortrag im Rahmen des Kamingespr?chs "Gleiches Recht auf Bildung - Verfehlt? Wie gut gelingt die schulische Integration neu Zugewanderter in unseren Vorkursen?". Anschlie?end findet eine Expert*innenrunde (u. a. mit Yasemin Karaka?o?lu) statt.
Im Rahmen ihres Forschungssemesters ist Yasemin Karaka?o?lu der Einladung unserer Kooperationspartner Prof. Dr. Akiko Ito und Prof. Dr. Hitoshi Sato von der Universit?t Fukuoka gefolgt und hat den Mitgliedern ihrer Forschungsgruppe zum ?Stellenwert von Diversit?t in der LehrerInnenbildung im internationalen Vergleich“ das Bremer Modell vorgestellt. Die hybride Veranstaltung vor Ort mit Zuschaltung von KollegInnen aus den USA, Neuseeland und Schweden führte zu einem angeregten Austausch über die unterschiedlichen nationalen Bedeutungszuweisungen zu Diversity und Inclusion. Für 2025 planen die KollegInnen einen Gegenbesuch in Bremen , um ein gemeinsames Forschungsprojekt weiter zu entwickeln.“ Die Ankündigung zum Vortrag finden Sie HIER.