Master – Bewerbung

Studienvoraussetzungen

Der Studiengang Germanistik Master ist zulassungsbeschr?nkt, es findet ein Auswahlverfahren statt. Die Aufnahmevoraussetzungen für den Masterstudiengang Germanistik sind:

  1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang Germanistik oder einem Studiengang, der dazu keine wesentlichen Unterschiede erkennen l?sst, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder ?quivalenten Leistungen. ?ber die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet die Auswahlkommission.
  2. Der Nachweis einer Mindestanzahl von 50 CPs in den Bereichen germanistische Sprachwissenschaft sowie ?ltere und Neuere deutsche Literaturwissenschaft, die im Erststudium erbracht worden sind.
  3. Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B 1 des Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Ein Nachweis erübrigt sich, wenn Bewerberinnen/Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.
  4. Deutschkenntnisse, die die für die Universit?t Bremen allgemeinen Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gem?? der ?Ordnungen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der Universit?t Bremen“ 15. August 2007 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  5. Ein Motivationsschreiben, das das besondere Interesse am Studienfach Germanistik begründet und zus?tzlich Angaben zu den folgenden beiden Punkten enthalten soll:
    • angestrebtes Berufsziel,
    • angestrebter Schwerpunktbereich innerhalb des Studiengangs.
  1. Eine Zusammenfassung im Umfang von etwa einer Seite zu Fragestellungen und Ergebnissen der Bachelorarbeit bzw. einer ?quivalenten Abschlussarbeit oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Abhandlung, die Aufschluss über die Eignung der Bewerber*in zum selbstst?ndigen wissenschaftlichen Arbeiten gibt.

Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP entsprechend fünf Studiensemestern erbracht worden sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen (b und e), kann die Zulassung unter der Bedingung erfolgen, dass alle Studien-und Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und der Nachweis der Sprachkenntnisse (gem?? c und d) sp?testens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs erbracht sind. Die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse, die zugleich das Bestehen der Abschlussprüfung nachweisen, sind in diesem Fall bis sp?testens zum 31. Dezember desselben Jahres einzureichen.

Die Information über die Zulassungsbeschr?nkung bezieht sich auf das Winter?semester 2014/15. Die Angaben zu den Studienvoraussetzungen sind ohne Gew?hr. Sie sind ein Auszug aus der Aufnahmeordnung vom 20. Februar 2013.

Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte, dass Zulassungsbeschr?nkung und Aufnahmeordnungen sich j?hrlich ?ndern k?nnen. Aktuelle Auskünfte finden Sie auf der Internetseite www.uni-bremen.de/master

Empfohlene F?higkeiten

Literatur- und sprachhistorisches, literatur- und sprachtheoretisches Wissen auf dem Niveau eines dreij?hrigen Germanistik- oder sehr ?hnlichen Studiums (unter Einschluss medi?vistischer und medienwissenschaftlicher Studienanteile); entsprechend entwickelte methodische und analytische F?higkeiten im Umgang mit Texten; mündliches und schriftsprachliches Ausdrucksverm?gen als Voraussetzung für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Faches.

Bewerbungsfrist

  • Wintersemester: 15. Juli (für Erstsemester und Fortgeschrittene)
  • Sommersemester: 15. Januar (für Erstsemester und Fortgeschrittene)

Online-Einschreibung und -Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt online über das Masterportal des Sekretariats für Studierende . Für Sonderantr?ge (z.B. Fortgeschrittene, H?rtef?lle) bitte nur die Formulare nutzen, die von der Universit?t Bremen im Internet zur Verfügung gestellt werden.