Erasmus-Dozentenmobilit?t

Wissenschaftler baut an Maschine

Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende die M?glichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuf¨¹hren. F?rderberechtigt sind Angeh?rige der Universit?t, die in die Lehre, eingebunden sind.  Die Finanzierung erfolgt durch die entsendende Hochschule.

 

Alle Personen, die an der Universit?t Bremen lehren. Das sind:

Professoren und Dozenten, auch Lehrbeauftragte, die ein vertragliches Verh?ltnis mit der Universit?t Bremen haben

wissenschafltiche Mitarbeiter

F?rderberechtigt sind ausdr¨¹cklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind.

 

Dar¨¹berhinaus k?nnen auch Unternehmensvertreter aus dem europ?ischen Ausland zur Lehre an die Universit?t Bremen eingeladen werden. Diese d¨¹rfen dann nicht Mitglieder einer ausl?ndischen Partnerhochschule sein.

Lehrauftr?ge an Erasmus-Partneruniversit?ten der Universit?t Bremen. Nach den F?rderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in der Regel 1-2 Wochen finanziert.

Ein Erasmus-Lehrauftrag umfasst mindestens 8 Stunden in der ersten Woche, auch bei einem k¨¹rzeren Aufenthalt. F¨¹r einzelne Unterrichtstage ab der zweiten Woche wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrt?tigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Sollten Sie als Dozent an einer Fortbildungsma?nahme im Ausland teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bitte ¨¹ber die Personalmobilit?t.

In der Regel gilt bei Erasmus das Entsende-Prinzip, das bedeutet, dass die entsendende Hochschule die Finanzierung f¨¹r die Mobilit?t ihrer Mitglieder ¨¹bernimmt.

Bei der Dozentenmobilt?t stellt die Einladung von Unternehmenspersonal eine Ausnahme dar. Wenn ein Fachbereich eine/n Unternehmensvertreter/in zur Lehre einladen m?chte, k?nnen auch hier die Gelder unter der Programmlinie Dozentenmobilit?t beantragt werden. Die Gastdozentin/der Gastdozent d¨¹rfen nicht Mitglied einer Partnerhochschule sein.

Die Antragstellung und alle weiteren administrativen Schritte werden ¨¹ber die Online-Datenbank Mobility online abgewickelt.

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines g¨¹ltigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule f¨¹r den Zeitraum der Mobilit?t. Eine ?bersicht der Vertr?ge finden sie auf der Erasmus+ Seite unter Erasmus-Daten.
  • Absprache mit den Partnern
  • mindestens 8 Stunden Lehre in der ersten Woche, ab der 2. Woche wird f¨¹r jeden weiteren Tag die Stundenzahl anteilig berechnet

Bitte geben Sie Ihren Antrag ¨¹ber unsere Online-Datenbank ein.

Antr?ge k?nnen fortlaufend gestellt werden.

Finanzielle F?rderung

Die Erasmus-Dozentenmobilit?t wird nach Tagess?tzen und Reisekostenpauschalen abgerechnet.

Zielland

Tagespauschale bis zum 14. TagTagespauschale vom 15.-60. Tag
D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich180 EUR126 EUR
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, T¨¹rkei, Ungarn,140 EUR98 EUR

Je nach Verf¨¹gbarkeit der Mittel wird die F?rderdauer gek¨¹rzt.

Die Fahrtkostenpauschale wird ¨¹ber den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt:

Einfache F?rderung

Fahrtkostenpauschale f¨¹r Hin- und R¨¹ckahrt

Umweltfreundliches Reisen
10 - 99 km20 € 
100 - 499 km180 €210€
500 - 1.999 km275 €320€
2.000 - 2.999 km360 €410€
3.000 - 3.999 km530 €610€
4.000 - 7-999 km820 € 
8.000 km und °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý1.500 €