Erasmus-Dozentenmobilit?t
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende die M?glichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuf¨¹hren. F?rderberechtigt sind Angeh?rige der Universit?t, die in die Lehre, eingebunden sind. Die Finanzierung erfolgt durch die entsendende Hochschule.
Alle Personen, die an der Universit?t Bremen lehren. Das sind:
Professoren und Dozenten, auch Lehrbeauftragte, die ein vertragliches Verh?ltnis mit der Universit?t Bremen haben
wissenschafltiche Mitarbeiter
F?rderberechtigt sind ausdr¨¹cklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind.
Dar¨¹berhinaus k?nnen auch Unternehmensvertreter aus dem europ?ischen Ausland zur Lehre an die Universit?t Bremen eingeladen werden. Diese d¨¹rfen dann nicht Mitglieder einer ausl?ndischen Partnerhochschule sein.
Lehrauftr?ge an Erasmus-Partneruniversit?ten der Universit?t Bremen. Nach den F?rderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in der Regel 1-2 Wochen finanziert.
Ein Erasmus-Lehrauftrag umfasst mindestens 8 Stunden in der ersten Woche, auch bei einem k¨¹rzeren Aufenthalt. F¨¹r einzelne Unterrichtstage ab der zweiten Woche wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrt?tigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Sollten Sie als Dozent an einer Fortbildungsma?nahme im Ausland teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bitte ¨¹ber die Personalmobilit?t.
In der Regel gilt bei Erasmus das Entsende-Prinzip, das bedeutet, dass die entsendende Hochschule die Finanzierung f¨¹r die Mobilit?t ihrer Mitglieder ¨¹bernimmt.
Bei der Dozentenmobilt?t stellt die Einladung von Unternehmenspersonal eine Ausnahme dar. Wenn ein Fachbereich eine/n Unternehmensvertreter/in zur Lehre einladen m?chte, k?nnen auch hier die Gelder unter der Programmlinie Dozentenmobilit?t beantragt werden. Die Gastdozentin/der Gastdozent d¨¹rfen nicht Mitglied einer Partnerhochschule sein.
Die Antragstellung und alle weiteren administrativen Schritte werden ¨¹ber die Online-Datenbank Mobility online abgewickelt.
Voraussetzungen:
- Vorlage eines g¨¹ltigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule f¨¹r den Zeitraum der Mobilit?t. Eine ?bersicht der Vertr?ge finden sie auf der Erasmus+ Seite unter Erasmus-Daten.
- Absprache mit den Partnern
- mindestens 8 Stunden Lehre in der ersten Woche, ab der 2. Woche wird f¨¹r jeden weiteren Tag die Stundenzahl anteilig berechnet
Bitte geben Sie Ihren Antrag ¨¹ber unsere Online-Datenbank ein.
Antr?ge k?nnen fortlaufend gestellt werden.
Finanzielle F?rderung
Die Erasmus-Dozentenmobilit?t wird nach Tagess?tzen und Reisekostenpauschalen abgerechnet.
Zielland | Tagespauschale bis zum 14. Tag | Tagespauschale vom 15.-60. Tag |
D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich | 180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, T¨¹rkei, Ungarn, | 140 EUR | 98 EUR |
Je nach Verf¨¹gbarkeit der Mittel wird die F?rderdauer gek¨¹rzt.
Die Fahrtkostenpauschale wird ¨¹ber den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt:
Einfache F?rderung | Fahrtkostenpauschale f¨¹r Hin- und R¨¹ckahrt | Umweltfreundliches Reisen |
10 - 99 km | 20 € | |
100 - 499 km | 180 € | 210€ |
500 - 1.999 km | 275 € | 320€ |
2.000 - 2.999 km | 360 € | 410€ |
3.000 - 3.999 km | 530 € | 610€ |
4.000 - 7-999 km | 820 € | |
8.000 km und °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý | 1.500 € |
Realkostenantr?ge f¨¹r au?ergew?hnliche Kosten f¨¹r teures Reisen
Sofern der Reisekostenzuschuss gem?? der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten f¨¹r nachhaltiges Reisen decken, k?nnen Teilnehmende 80 % der Realkosten f¨¹r nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
Der Antrag muss vom Antragsteller begr¨¹ndet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Kontakt
Barbara Hasenm¨¹ller
SFG 0360
Tel.: +49-421-218-60362
barbara.hasenmuellerprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de