Unterlagen für die Immatrikulation
Eine Einreichung der Unterlagen per Post ist ausreichend.
Sie k?nnen Ihre Unterlagen auch in den Briefkasten des Verwaltungsgeb?udes (VWG) im Eingangsbereich einwerfen.
Die Hochschulzugangsberechtigung und Sprachzertifikate müssen nur in einfacher Kopie eingereicht werden.
Das Originalzeugnis kann jederzeit zur ?berprüfung der Echtheit angefordert werden.
Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Bitte setzen Sie sich für die Immatrikulation mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit ein digitaler Krankenversicherungsnachweis an die Universit?t Bremen übermittelt werden kann.
Sind Sie Mitglied einer privaten Versicherung oder haben Sie bereits das 30. Lebensjahr vollendet, müssen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und diesen Nachweis digital an die Universit?t Bremen übermitteln lassen.
Nein, bitte reichen Sie die Unterlagen zur Immatrikulation pers?nlich oder per Post ein.
Die Annahmeerkl?rung muss (im Original) unterschrieben werden, weshalb eine Einreichung per E-Mail nicht m?glich ist.
Die Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen innerhalb von 7 Tagen nach ausgesprochener Zulassung eingereicht werden.
Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studieng?nge und Sprachnachweise müssen bis zum 15.09. (Wintersemester) / 15.03. (Sommersemester) eines Jahres eingereicht werden.