Unterlagen für die Immatrikulation
Eine Einreichung der Unterlagen per Post ist ausreichend. Bitte beachten Sie, dass s?mtliche Gebühren für den Postversand (Porto und bei Sendungen aus dem Ausland ggf. Zollgebühren) von Ihnen zu tragen sind. Die Universit?t Bremen übernimmt diese Kosten nicht.
Sie k?nnen Ihre Unterlagen auch in den Briefkasten des Verwaltungsgeb?udes (VWG) im Eingangsbereich einwerfen.
Nein, die Hochschulzugangsberechtigung und Sprachzertifikate müssen nur in einfacher Kopie eingereicht werden.
Das Originalzeugnis kann jederzeit zur ?berprüfung der Echtheit angefordert werden.
Dokumente, die im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, werden von uns akzeptiert und müssen nicht übersetzt werden.
Unterlagen, die nicht in deutscher bzw. englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Es k?nnen nur ?bersetzungen akzeptiert werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare vereidigten ?bersetzungsbüro für die jeweilige Sprache angefertigt wurden.
Haben Sie Ihre Unterlagen au?erhalb Deutschlands übersetzen lassen, so k?nnen Sie bei einer deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat) nach einer Best?tigung fragen. Wichtig ist hierbei, dass die Botschaft/das Konsulat die inhaltliche ?bereinstimmung der ?bersetzung mit dem Original best?tigt. Eine amtliche Beglaubigung der Dokumente durch die deutsche Botschaft oder eine Apostille ist nicht ausreichend.
Au?erdem gibt es die M?glichkeit, sich mit den bereits übersetzten Dokumenten an ein vereidigtes ?bersetzungsbüro in Deutschland zu wenden. Sollte das vereidigte ?bersetzungsbüro offiziell best?tigen, dass die ?bersetzung korrekt ist (per Stempel und Unterschrift), kann dies auch akzeptiert werden.
Bitte beachten: Sollten Sie Unterlagen einreichen, die nicht hinreichend übersetzt wurden, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Für die Immatrikulation müssen alle Unterlagen fristgerecht und in der beschriebenen Form eingegangen sein.
Der Krankenversicherungsnachweis wird von den gesetzlichen Krankenkassen digital an die Universit?t Bremen übermittelt. Eine gesonderte Best?tigung Ihrer Krankenkasse entf?llt dadurch.
Die Meldung wird ausschlie?lich von einer gesetzlichen Krankenkasse übermittelt und belegt entweder, dass Sie:
- bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder
- nicht pflichtversichert sind.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Wenn Sie privat versichert sind, setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung.
Ohne einen gültigen Krankenversicherungsnachweis erfolgt keine Immatrikulation.
Die Hochschulnummer der Universit?t Bremen für die elektronische ?bermittlung der Krankenkassendaten lautet: H0002687.
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Nein, bitte reichen Sie die Unterlagen zur Immatrikulation pers?nlich oder per Post ein.
Die Annahmeerkl?rung muss (im Original) unterschrieben werden, weshalb eine Einreichung per E-Mail nicht m?glich ist.
Die Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen innerhalb von 7 Tagen nach ausgesprochener Zulassung eingereicht werden.
Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studieng?nge und Sprachnachweise müssen bis zum 15.09. (Wintersemester) / 15.03. (Sommersemester) eines Jahres eingereicht werden.
Sie k?nnen eine:n Bevollm?chtigte:n benennen, der/die die Unterlagen für Sie abgibt und für Rückfragen zur Verfügung steht.
Achtung: Bevollm?chtigte dürfen die Studienplatzannahme nicht unterschreiben! Diese muss immer von Ihnen selbst unterschrieben werden.