Hochschulzugang über eine 3-j?hrige Ausbildung

Mit einer drei-j?hrigen Ausbildung k?nnen Sie bestimmte Studienf?cher an der Universit?t studieren. Es gelten folgende Regeln.

  • Eine 3-j?hrige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen HZB.
    Menschen, die eine auf drei Jahre angelegte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, k?nnen sich für bestimmte Studienf?cher bzw. bestimmte Studieng?nge bewerben. 
  • Für die Dauer der Ausbildung wird die Ausbildungszeit zu Grunde gelegt, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung (Regelausbildungszeit) festgelegt ist.
    Eine Ausbildung kann zwischen 2 und 3,5 Jahre dauern. 2-j?hrige Berufsausbildungen haben h?ufig einen geringeren Anteil an Theorie als 3-j?hrige oder 3,5-j?hrige Ausbildungen. In bestimmten F?llen k?nnen Auszubildende ihre Ausbildung verkürzen. Für die 3-j?hrige Ausbildung wird jedoch nicht die in der Ausbildung tats?chlich verbrachte Zeit betrachtet, sondern die Ausbildungszeit, die ohne Ausbildungsverkürzung in der Ausbildung verbracht werden müsste und die in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt ist.
  • Die Bewerbung für einen oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Studieng?nge erfolgt über Hochschulstart und das moin-Portal.

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Fachbindung der Hochschulzugangsberechtigung

Die Fachbindung erfolgt für F?chergruppen. Liegt eine Hochschulzugangsberechtigung für eine Fachgruppe vor, so dürfen alle F?cher dieser Fachgruppe studiert werden.
 

Fachgruppe der Hochschulzugangsberechtigung

Folgende Fachgruppen werden berücksichtigt:

  • Zur F?chergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi z?hlen folgende F?cher: Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaft
  • Zur F?chergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN z?hlen folgende F?cher: Berufliche Bildung - Mechatronik, Biologie, Chemie, Digitale Medien, Elementarmathematik, Geographie, Geowissenschaften, Industriemathematik, Informatik, Marine Geosciences, Mathematik, Physik, Psychologie, Wirtschaftsinformatik
  • Zur F?chergruppe Ingenieurwissenschaften ING z?hlen folgende F?cher: Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Systems Engineering, Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik
  • Zur F?chergruppe Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG z?hlen folgende F?cher: Berufliche Bildung - Pflegewissenschaft, English-Speaking Cultures/Englisch, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Frankoromanistik/Franz?sisch, Geographie, Germanistik/Deutsch, Geschichte, Hispanistik/Spanisch, Inklusive P?dagogik, Integrierte Europastudien, Kommunikations- und Medienwissenschaft, Kulturwissenschaft, Kunst – Medien – ?sthetische Bildung, Linguistik/Language Sciences, Musikp?dagogik, Musikwissenschaft, Philosophie, Politik – Arbeit – Wirtschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Public Health/Gesundheitswissenschaften, Rechtswissenschaft, Religionswissenschaft/Religionsp?dagogik, Sachunterricht/Interdisziplin?re Sachbildung, Soziologie
     

Lehramt und Mehr-F?cher-Studium

  • Für die Lehr?mter an Grundschulen und für Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik muss sich eine Fachbindung für P?dagogik aus der Ausbildung ergeben.
  • Für die Lehr?mter Gymnasium/Oberschule und berufsbildende Schulen reicht für das Studium die Fachbindung in einer der Fachgruppen aus, sofern ein lehramtsbezogenes Studienfach in der Fachgruppe enthalten ist. Bei den Lehr?mtern Gymnasium/Oberschule und berufsbildende Schulen muss nicht zus?tzlich eine Fachbindung für P?dagogik vorliegen. Es muss mindestens ein Fach aus der Fachgruppe gew?hlt werden, für das eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Das zweite Studienfach kann auch aus einer anderen Fachgruppe gew?hlt werden.
  • Im fachwissenschaftlichen Zwei-F?cher-Bachelor, der auf Berufe ausserhalb des staatlichen Schuldienstes qualifiziert, muss die Fachbindung für ein Studienfach vorliegen. Das Studienfach, für das eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann als sogenanntes Profil- oder auch als Komplement?rfach gew?hlt werden. Das zweite Studienfach kann auch aus einer Fachgruppe gew?hlt werden, für das keine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.
  • Unten finden Sie Beispiele für F?chergruppen, die mit einer vorgegebenen Ausbildung studiert werden dürfen. Welche weiteren Fachgruppen mit einer bestimmten Ausbildung ggf. studiert werden dürfen, muss im Sekretariat für Studierende erfragt werden. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular des Sekretariats für Studierende.
     

Beispiele für Fachbindungen

Für alle Studienf?cher der folgenden Fachgruppen liegt für die jeweils angegebenen Ausbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung vor.
Bitte beachten: Weitere F?chergruppen, die mit einer Ausbildung studiert werden dürfen, müssen im Sekretariat für Studierende über das Kontaktformular erfragt werden.

  • F?chergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi: Automobilkaufmann/-frau, Einzelhandelskaufmann/-frau, Gro?- und Au?enhandelskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation/-management, Kaufmann/ -frau für E-Commerce, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Kaufmann/ -frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Steuerfachangestellte:r
  • F?chergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN: An?sthesietechnische Assistent:in/Operationstechnische Assistenz, Fachinformatiker:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Gro?- und Au?enhandelskaufmann/-frau, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land- und Baumaschinenmechatroniker:in, Mikrotechnologe/-technologin Schwerpunkt Halbleitertechnik, Schilder-/Leuchtreklamehersteller:in (Werbetechniker:in), (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r
  • F?chergruppe Ingenieurwissenschaften ING: Garten- und Landschaftsbauer:in, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land-und Baumaschinenmechatroniker:in, Medientechnolog:in (Druck), Tischler:in, Verfahrensmechaniker:in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG: Altenpfleger:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Gestalter:in für visuelles Marketing, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Pflegefachmann/-frau, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte:r, Tischler:in, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r

Zulassung zum Studium

Bei zulassungs?freien F?chern kann die Einschreibung direkt erfolgen. Bei zulassungs?beschr?nkten F?chern wird erst ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienpl?tze bei zulassungsbeschr?nkten Studien?g?ngen wer?den auf?grund der Abschlussnote der Ausbildung oder der Wartezeit vergeben. Der Zeitraum nach dem Erwerb der Hochschul?zugangsberechtigung gilt als Wartezeit. Be?werber*in?nen, die aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung eine Hochschul?zugangsberechtigung er?wor?ben haben, sind Bewerber*innen mit Abitur gleichgestellt. Eine gesonderte Quote im Bewer?bungs?verfahren gibt es nicht.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Viele Studienf?cher geben neben dem Abitur vor, was Sie mitbringen müssen, um gut im Studium zurechtzukommen. Diese sogenannten studiengangsspezifischen Voraussetzungen sind für die Einschreibung zwingend notwendig! Diese Voraussetzungen müssen in der Regel bei der Bewerbung erfüllt sein, unabh?ngig davon, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben. Es ist also wichtig, sich sorgf?ltig über die Zulassungsbedingungen zu informieren.