Erasmus Dozentenmobilit?t

Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende die M?glichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuf¨¹hren. F?rderberechtigt sind Angeh?rige der Universit?t, die in die Lehre, eingebunden sind. Die Finanzierung erfolgt durch die entsendende Hochschule.
Alle Personen, die an der Universit?t Bremen lehren. Das sind:
Professoren und Dozenten, auch Lehrbeauftragte, die ein vertragliches Verh?ltnis mit der Universit?t Bremen haben
wissenschaftliche Mitarbeiter
F?rderberechtigt sind ausdr¨¹cklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind.
Dar¨¹ber hinaus k?nnen auch Unternehmensvertreter aus dem europ?ischen Ausland zur Lehre an die Universit?t Bremen eingeladen werden. Diese d¨¹rfen dann nicht Mitglieder einer ausl?ndischen Partnerhochschule sein.
Lehrauftr?ge an Erasmus-Partneruniversit?ten der Universit?t Bremen. Nach den F?rderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in der Regel 5 Arbeitstage und gegebenenfalls 1 Reisetag gef?rdert.
Ein Erasmus-Lehrauftrag umfasst mindestens 8 Stunden in der ersten Woche, auch bei einem k¨¹rzeren Aufenthalt. F¨¹r einzelne Unterrichtstage ab der zweiten Woche wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrt?tigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Aus Budgetgr¨¹nden wird aktuell h?chstens eine Staff Mobility pro Jahr gef?rdert.
Eine Ausnahme stellt die Staff Mobility im Rahmen unserer europ?ischen Hochschulallianz YUFE dar. Aufgrund des strategischen Schwerpunkts im Rahmen der YUFE Staff Journey gilt die Begrenzung f¨¹r YUFE ¨C Staff Mobilities nicht.
Sollten Sie als Dozent:in an einer Fortbildungsma?nahme im Ausland teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bitte ¨¹ber die Personalmobilit?t.
In der Regel gilt bei Erasmus das Entsende-Prinzip, das bedeutet, dass die entsendende Hochschule die Finanzierung f¨¹r die Mobilit?t ihrer Mitglieder ¨¹bernimmt.
Bei der Dozentenmobilt?t stellt die Einladung von Unternehmenspersonal eine Ausnahme dar. Wenn ein Fachbereich eine/n Unternehmensvertreter/in zur Lehre einladen m?chte, k?nnen auch hier die Gelder unter der Programmlinie Dozentenmobilit?t beantragt werden. Die Gastdozentin/der Gastdozent d¨¹rfen nicht Mitglied einer Partnerhochschule sein.
Die Antragstellung und alle weiteren administrativen Schritte werden ¨¹ber die Online-Datenbank Mobility online abgewickelt.
Voraussetzungen:
- Vorlage eines g¨¹ltigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule f¨¹r den Zeitraum der Mobilit?t. Eine ?bersicht der Vertr?ge finden sie auf der Erasmus+ Seite unter Erasmus-Daten.
- Absprache mit den Partnern
- mindestens 8 Stunden Lehre in der ersten Woche, ab der 2. Woche wird f¨¹r jeden weiteren Tag die Stundenzahl anteilig berechnet
Bitte geben Sie Ihren Antrag ¨¹ber unsere Online-Datenbank ein.
Antr?ge k?nnen fortlaufend gestellt werden.
Finanzielle F?rderung
Die Erasmus-Dozentenmobilit?t wird nach Tagess?tzen und Reisekostenpauschalen abgerechnet.
Zielland | Tagespauschale bis zum 14. Tag | Tagespauschale vom 15.-60. Tag |
D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich | 180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, T¨¹rkei, Ungarn, | 140 EUR | 98 EUR |
Je nach Verf¨¹gbarkeit der Mittel wird die F?rderdauer gek¨¹rzt.
Die Fahrtkostenpauschale wird ¨¹ber den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt:
Einfache F?rderung | Fahrtkostenpauschale f¨¹r Hin- und R¨¹ckahrt | Umweltfreundliches Reisen |
10 - 99 km | 20 € | |
100 - 499 km | 180 € | 210€ |
500 - 1.999 km | 275 € | 320€ |
2.000 - 2.999 km | 360 € | 410€ |
3.000 - 3.999 km | 530 € | 610€ |
4.000 - 7-999 km | 820 € | |
8.000 km und °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý | 1.500 € |
Realkostenantr?ge f¨¹r au?ergew?hnliche Kosten f¨¹r teures Reisen
Sofern der Reisekostenzuschuss gem?? der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten f¨¹r nachhaltiges Reisen decken, k?nnen Teilnehmende 80 % der Realkosten f¨¹r nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
Der Antrag muss vom Antragsteller begr¨¹ndet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Kontakt
Barbara Hasenm¨¹ller
SFG 0360
Tel.: +49-421-218-60362
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