Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? (Bachelor-Studieng?nge und Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung; LL.B.))

Sie m?chten sich an der Universit?t Bremen für einen grundst?ndigen Studiengang (Bachelor) oder für Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) bewerben und einschreiben? Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen rund um die Antragstellung zusammengetragen. Die Bewerbung erfolgt nur online.

Wenn Sie sich für ein Master-Studium bewerben m?chten, informieren Sie sich in unserem Master-Portal.

Bitte beachten Sie: Die Informationen zur Studienplatzbewerbung auf dieser Seite gelten nur für die folgenden Personengruppen:

  • Deutsche Staatsbürger:innen
  • Staatsangeh?rige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit ausreichenden Deutschkenntnissen
  • Staatsbürger:innen au?erhalb der EU mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ein Abitur an einer deutschen Auslandsschule)

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im EU-Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Bewerbungen aus dem EU-Ausland.

Die Bewerbung für Staatsangeh?rige au?erhalb der EU hat andere Richtlinien, die Sie der genannten Seite entnehmen k?nnen.


Inhalt dieser Seite:
? Bewerbungsfristen
? Studienanf?nger:innen
? Hochschul- und Fachwechsel
? Zulassungsverfahren / NC
? Studiengangsspezifische Voraussetzungen
? Unterlagen für die Immatrikulation
? Studieren ohne Abitur
? Zweitstudium
? Doppelstudium & Doppelimmatrikulation
? 55 Jahre oder ?lter
? Rückgabe des Studienplatzes

Broschüre Studienfinder Titelblatt

Erkl?rvideo: Wie bewerbe ich mich?

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?Bachelor- FAQs
?Master-FAQs

Sekretariat für Studierende
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Virtuelle Sprechzeiten:
Terminvereinbarung über das Kontaktformular

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? Kontaktformular
Bachelorteam: 0421 218-61110
Masterteam: 0421 218-61111

Bewerbungsfristen

Bewerbung zum Wintersemester: Bewerbungszeitraum: 01. Mai bis 15. Juli, Studienstart im Oktober
  • Für einen Studienstart zum Wintersemester steht das gesamte grundst?ndige Studienangebot für eine Bewerbung zur Verfügung.
  • Der Bewerbungsschluss gilt sowohl für Studienanf?nger:innen als auch für Fortgeschrittene sowie Altabiturient:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im letzten Jahr oder früher erworben haben.
  • Die Online-Bewerbung schlie?t am 15. Juli um 23.59 Uhr.
  • Eine Einschreibung in zulassungsfreie Bachelorstudieng?nge zum Wintersemester ist für Studienanf?nger:innen auch noch zwischen dem 01. und 15. September m?glich.

 

Bewerbung zum Sommersemester: Bewerbungszeitraum: 01. Dezember bis 15. Januar, Studienstart im April
  • Für einen Studienstart zum Sommersemester stehen bestimmte zulassungsfreie Studieng?nge für eine Bewerbung zur Verfügung.
  • Der Bewerbungsschluss gilt sowohl für Studienanf?nger:innen als auch für Fortgeschrittene sowie Altabiturient:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im letzten Jahr oder früher erworben haben.
  • Die Online-Bewerbung schlie?t am 15. Januar um 23.59 Uhr.


? Alle wichtigen Termine für das jeweils aktuelle Bewerbungsverfahren finden Sie in unseren FAQs.

Studienanf?nger:innen

Bewerbung für das erste Fachsemester

Wenn Sie sich als Studienanf?nger:in zum Wintersemester bewerben, ist es erforderlich, sich auf zwei Plattformen zu registrieren:

? Für eine Bewerbung ben?tigen Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). BID und BAN finden Sie in Ihrem Hochschulstart-Account im Reiter "Meine Daten".
? Die Bewerbung für einen Studienplatz an der Universit?t Bremen erfolgt über das Bewerbungsportal moin. Dort k?nnen Sie als Studienanf?nger:in bis zu 12 Bewerbungen abgeben.
? Für die freie Einschreibung zum Wintersemester (01.-15. September) wird kein Hochschulstart-Account ben?tigt. Sie k?nnen nur eine Bewerbung abgeben.

? Für eine Bewerbung zum Sommersemester brauchen Sie ebenfalls keinen Hochschulstart-Account, sondern registrieren sich nur im  Bewerbungsportal der Universit?t Bremen (moin). Zum Sommersemester k?nnen Sie nur eine Bewerbung abgeben.

? In Ihrer Bewerbung müssen Sie neben pers?nlichen Daten beispielsweise Angaben über Ihre Hochschulzugangsberechtigung, bisherige Studienzeiten, eventuell geleistete Dienste und ggf. zu weiteren geforderten Voraussetzungen für Ihren Studienwunsch eingeben. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, müssen die Unterlagen in Papierform erst zur Immatrikulation eingereicht werden.

Hochschul- und Fachwechsel

Bewerbung für ein h?heres Fachsemester

Wer in einem Studiengang (Studienfach + Abschluss) bereits mindestens ein Semester eingeschrieben war oder anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studium mitbringt, gilt als "fortgeschritten" und kann sich nicht als Studienanf?nger:in bewerben, sondern bewirbt sich für ein h?heres Fachsemester. Wer in einem Bachelor mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren F?chern bereits eingeschrieben ist und ein Fach wechseln m?chte, muss sich als Anf?nger:in bewerben.

? Detaillierte Informationen zu Hochschul- oder Fachwechsel

Zulassungsverfahren / NC

Zulassungsbeschr?nkte und zulassungsfreie Studieng?nge

Für einige Studieng?nge rechnet die Universit?t Bremen mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Bewerbungen als Studienpl?tze zur Verfügung stehen. Deshalb sind diese Studieng?nge zulassungsbeschr?nkt und nicht alle Bewerber:innen k?nnen ein Studienplatzangebot erhalten.

? In zulassungsfreien F?chern werden alle Bewerber:innen zugelassen, die fristgerecht einen Antrag einreichen und die Aufnahmebedingungen erfüllen.

? Wie die Studienpl?tze in zulassungsbeschr?nkten F?chern vergeben werden, wird detailliert auf der Seite über das Verfahren zur Vergabe der Studienpl?tze (NC-Verfahren) erl?utert.

? Im Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des zulassungsbeschr?nkten Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt die Universit?t Bremen neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. dem Abitur) auch das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs.

  • Einzelheiten zur Verrechnung von HZB- und Testnote finden Sie auf der Seite des Fachbereichs 11 unter dem Reiter "Studieneignungstest".
  • Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung, Kosten und Anmeldung finden sich auf der Website des BaPsy-DGPs.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Viele Studienf?cher geben neben der Hochschulzugangsberechtigung weitere Voraussetzungen vor, die mitgebracht werden müssen, um gut im Studium zurechtzukommen. Je nach Studienfach k?nnen dies z.B. bestimmte Sprachkenntnisse sein oder ein erbrachtes Praktikum. Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung, ob Sie diese sogenannten studiengangsspezifischen Voraussetzungen (SSV) für Ihr Wunschstudienfach bereits erfüllen oder noch etwas dafür tun müssen.

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Unterlagen für die Immatrikulation

Im Falle einer Zulassung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Sie k?nnen dann Ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal (moin) herunterladen. Was Sie für die Immatrikulation tun müssen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Hier finden Sie schon mal vorab einige Informationen:

Erst im Falle einer Zulassung bzw. Einschreibung müssen Sie die folgenden Unterlagen postalisch oder pers?nlich in Papierform beim Sekretariat für Studierende einreichen. I.d.R. haben Sie dazu 7 Tage Zeit:

? Für die Immatrikulation müssen Sie au?erdem den Semesterbeitrag überweisen.

Fortgeschrittene müssen zus?tzlich folgende Unterlagen einreichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienf?cher und Fachsemesterzahl
  • Leistungsnachweise aus dem bisherigen Studium (einfache Kopie)
  • wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung

Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land au?erhalb Deutschlands erworben haben, müssen Sie zus?tzlich folgende Unterlagen einreichen:

? Amtlich beglaubigte Kopien sind für die Immatrikulation nicht erforderlich.
? Unterlagen, die in Englisch ausgestellt worden sind, müssen nicht übersetzt werden.

Studieren ohne Abitur

Sie haben kein Abitur und m?chten an der Universit?t Bremen studieren? Sie haben eine besondere berufliche Qualifikation (Meister, Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin, Ausbildung mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育j?hriger Berufserfahrung oder ?hnliches)? Sie haben eine dreij?hrige Ausbildung? Mehr erfahren sie auf unserer Webseite zum Studieren ohne Abitur.

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Zweitstudium

Als "Zweitstudienbewerber:innen" werden Bewerber:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnet, die ein neues grundst?ndiges Studium (Bachelor oder Erste juristisches Prüfung) aufnehmen m?chten.

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Doppelstudium & Doppelimmatrikulation

Wenn Sie parallel zu Ihrem aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der Universit?t Bremen erwerben wollen, muss der Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Diese ist nur für F?cher ohne Zulassungsbeschr?nkung über eine Onlinebewerbung m?glich und wird erst ab dem zweiten Fachsemester empfohlen.

? Den Antrag für eine Doppelimmatrikulation?k?nnen Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.
?Es ist nicht m?glich, an 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Allerdings ist eine hochschulübergreifende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Nebenh?rer:in m?glich.

55 Jahre oder ?lter

Wer bei Bewerbungsschluss das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann nur am Vergabeverfahren für zulassungsbeschr?nkte F?cher teilnehmen, wenn für das Studium, unter Berücksichtigung der pers?nlichen Situation, schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Zur Abgabe einer entsprechenden formlosen schriftlichen Begründung ggf. mit Nachweisen werden Sie per Mail nach Eingang Ihrer Onlinebewerbung aufgefordert.

Rückgabe des Studienplatzes

Wenn Sie Ihren Studienplatz zurückgeben m?chten, füllen Sie bitte das Formular für die Rückgabe eines Studienplatzes?bis Vorlesungsbeginn aus. Nach Vorlesungsbeginn nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation (zu finden unter Daten&Antr?ge im Bewerbungsportal moin).

Falls Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, finden Sie Informationen zur Rückerstattung unter Rückmeldung und Semesterbeitrag.