Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für viele Studieng?nge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder F?higkeiten nachgewiesen werden. Dazu geh?ren z.B. Vorpraktika, Musikaufnahmeprüfung oder Sprachkenntnisse. So soll Ihnen ein qualitativ anspruchsvolles Studium innerhalb der Regelstudienzeit erm?glicht werden - ohne die geforderten Kenntnisse würden Sie dem Lehrstoff nicht folgen k?nnen.
Welche Anforderungen Sie für bestimmte Studieng?nge nachweisen müssen, wird Ihnen auf unseren Seiten zum Studienangebot bei dem jeweiligen Studiengang genannt. Im Einzelnen werden folgende Voraussetzungen gefordert:
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Fristen für den Nachweis
Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen müssen im Falle einer Zulassung für Ihre Immatrikulation nachgewiesen werden. Die Frist für die Nachweise wird Ihnen im Zulassungsbescheid genannt. Erfüllen Sie die Kriterien nicht, werden Sie nicht immatrikuliert. Im einzelnen gelten folgende Fristen:
- Vorpraktikum:
Zur Immatrikulation ist der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikums oder ein Praktikumsvertrag, aus dem hervorgeht, wann das Vorpraktikum, gegebenenfalls w?hrend der Semesterferien, abgeleistet wird, vorzulegen. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass das Vorpraktikum bis zu einem bestimmten Termin abgeschlossen sein wird. Für die Bachelorstudieng?nge Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik und Maschinenbau und Verfahrenstechnik wird dringend empfohlen, das Vorpraktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. In Ausnahmef?llen kann der Nachweis des Vorpraktikums auch durch ein Beratungsgespr?ch mit dem oder der Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs 4 erbracht werden. - Musik-Eignungsprüfung:
Zur Immatrikulation muss der Nachweis der bestandenen Musikaufnahmeprüfung (oder Befreiung) vorgelegt werden. Für Musikp?dagogik (Lehramt) ist eine bestandene Aufnahmeprüfung Voraussetzung. Wenn Sie die Aufnahmeprüfung für das Lehramt Musik bestanden haben, werden Sie zum Studium aller F?cher, auch der zulassungsbeschr?nkten F?cher, in dem Lehramt zugelassen, für das Sie die Prüfung bestanden haben. Hierfür müssen Sie innerhalb der Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. In dem Antrag laden Sie bitte den Nachweis über Ihre bestandene Aufnahmeprüfung hoch. Demnach muss zur Bewerbung bereits das Ergebnis der Aufnahmeprüfung vorliegen. - Sprachkenntnisse:
Die Sprachkenntnisse müssen bei Bachelorstudieng?ngen bis zum 15.09. (Wintersemester) bzw. 15.3. (Sommersemester) nachgewiesen werden.
Sprachnachweise
Einige F?cher fordern zur Immatrikulation den Nachweis von bestimmten Sprachkenntnissen. Die geforderten Kenntnisse orientieren sich an den Kompetenzbeschreibungen des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Einstufung von Sprachkompetenzen wird in sechs Niveaustufen vorgenommen, die mit A1, A2, B1, B2, C1 und C2 bezeichnet werden. A1 Niveau beschreibt Anf?ngerkenntnisse, auf dem C2 Niveau wird die Sprache ?hnlich der Muttersprache genutzt (weitere Informationen zu den Sprachniveaus).
Die Sprachfertigkeiten werden zumeist durch Sprachzertifikate oder Tests nachgewiesen. Diese Zertifikate k?nnen an bestimmten Sprachschulen oder -instituten abgelegt werden. Die Universit?t Bremen akzeptiert nur gültige Sprachzertifikate/–tests.
Für die Bewerbung bzw. Einschreibung bietet die Universit?t Bremen verschiedene M?glichkeiten zum Nachweis Ihrer Sprachkompetenzen an.
Für Master-Studieng?nge gelten z.T. andere Regeln, was die Sprachnachweise angeht. Wenn Sie sich für Sprachnachweise im Master interessieren, schauen Sie bitte auf unsere Master-Info-Seite.
Welche Bachelor-Studieng?nge fordern Sprachnachweise?
- Betriebswirtschaftslehre: Englisch B1
- English-Speaking Cultures / Englisch: Englisch C1
- Franz?sisch / Frankoromanistik: Franz?sisch B1
- Geographie: Englisch B1
- Geschichte: Englisch B1
- Integrierte Europastudien: Englisch B1
- Kulturwissenschaft: Englisch B1
- Linguistik / Language Sciences: Englisch B2, weitere Sprache A1
- Marine Geosciences: Englisch B2, Deutsch A1
- Natural Sciences for Sustainability: Englisch B2
- Public Health / Gesundheitswissenschaften: Englisch B1
- Religionswissenschaft / Religionsp?dagogik: Englisch B1 oder Latinum
- Spanisch / Hispanistik: Spanisch B1
- Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik: Englisch A2
- Wirtschaftswissenschaft: Englisch B1
Sprachnachweise über das Zeugnis der Hochschulreife
Im Zeugnis der Hochschulreife ausgewiesene Sprachkompetenzen
Anerkannt werden Sprachniveaus, die auf dem Zeugnis eines deutschen Abiturs oder einer deutschen Fachhochschulreife ausgewiesen sind. Sind im Abiturzeugnis für eine Fremdsprache zwei Sprachniveaus angegeben, wird das niedrigere Sprachniveau anerkannt. Im pdf-Dokument haben wir Beispiele für Sprachnachweise aufgelistet, die auf Zeugnissen vermerkt sein k?nnen.
Sprachnachweis über die Unterrichtsdauer
Als Sprachnachweis für die Niveaustufen A1, A2 und B1 akzeptiert die Universit?t Bremen schulische Leistungen. Dafür muss eine Unterrichtsdauer an einer Schule in Deutschland im folgenden Umfang ohne Mindestnoten nachgewiesen werden:
Sprachniveau | Dauer des Unterrichts |
---|---|
A1 | mindestens 1 Jahr Sprachkurs in der Schule |
A2 | mindestens 3 Jahre Schulunterricht |
B1 | beim Abitur oder Fachhochschulreife mit 12 Schuljahren (G8): beim Abitur oder Fachhochschulreife mit 13 Schuljahren (G9): |
Die Kompetenzstufe C1 ist in der Regel nur mit entsprechenden Zertifikaten zu belegen, ebenso B2, sofern das Abiturzeugnis diese Niveaustufe nicht ausweist.
Ausnahme: Sprachnachweis für den Bachelorstudiengang English-Speaking Cultures/Englisch
Der C1-Sprachnachweis für den Bachelorstudiengang English-Speaking Cultures/Englisch bildet eine Ausnahme und kann ersatzweise auch über schulische Leistungen nachgewiesen werden, wenn Englisch als fortgeführte Fremdsprache mit mindestens 11 Punkten im Grund- oder Leistungskurs abgeschlossen wurde. Dabei wird entweder die Note der Abiturprüfung oder der Durchschnitt der Noten aus der Qualifikationsphase zugrunde gelegt.
Achtung: Im Ausland erworbene und dem deutschen Abitur gleichgestellte Schulabschlusszeugnisse k?nnen nicht als Sprachnachweis über die Unterrichtsdauer bzw. Schulnote verwendet werden.
Sprachnachweise über Sprachzertifikate
Mit Hilfe anerkannter Sprachzertifikate k?nnen die für die Einschreibung bzw. Bewerbung notwendigen Sprachkompetenzen nachgewiesen werden. Die Zertifikate sind für Englisch, Franz?sisch und Spanisch unten angeben. Welches Sprachniveau durch ein Sprachzertifikat bescheinigt werden kann, und welche Sprachzertifikate vom Sprachenzentrum in Bremen angeboten werden, ist auf den Seiten des Sprachenzentrums ver?ffentlicht. Die Sprachzertifikate werden von den meisten Hochschulen anerkannt und kosten zwischen 150 und 300 Euro.
Englisch
- IELTS academic International English Language Testing System: www.britishcouncil.org
- CAE Certificate in Advanced English bzw.CPE Certificate in Proficiency English: www.cambridgeenglish.org
- PTE Pearson Test of English Academic: www.pearsonpte.com
- TOEFL Test of English as a Foreign Language: www.ets.org/toefl
- TOEIC Test of English for International Communication: www.ets.org/toeic
Franz?sisch
- DELF Dipl?me d'Etudes en langue fran?aise bzw. DALF Dipl?me approfondi de langue fran?aise: www.ciep.fr/de/delf-dalf
Spanisch
- DELE Diploma de Espa?ol como Lengua Extranjera: www.bremen.cervantes.es
Alle Sprachen
- UNIcert: http://www.unicert-online.org/ (? Informationen vom SZHB)
B1-Sprachnachweise im Sprachenzentrum oder bei kooperierenden Sprachinstituten
Für die Sprachen Englisch, Franz?sisch und Spanisch führen das Sprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen, das Instituto Cervantes und das Institut Fran?ais Sprachtests durch. Dieser Test ist kostenpflichtig (40 Euro) und wird nur von der Universit?t Bremen anerkannt. Informationen sind auf der Webseite des Sprachenzentrums zu finden.
Zeugnis aus dem Ausland?
K?nnen Sie über Ihr Zeugnis nachweisen, dass der Unterricht in einer bestimmten Sprache erfolgte (Medium of Instruction), erkennt die Universit?t Bremen das Zeugnis als C1-Nachweis für die jeweilige Sprache an.
Nachweis Deutschkenntnisse für Studieninteressierte aus dem Ausland
Ohne die gute Beherrschung der deutschen Sprache wird ein Studium in Deutschland und an der Universit?t Bremen nicht gelingen. Deshalb ist für die Einschreibung in den meisten grundst?ndigen Studieng?ngen (Bachelor und Erste Juristische Prüfung) der Universit?t Bremen der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau erforderlich. Es gibt einige wenige Studieng?nge, für die niedrigere Niveaus ausreichen.
Der Deutsch-C1-Nachweis entf?llt bei einem deutschsprachigen Abitur bzw. Bildungsnachweis aus Deutschland.
Erl?uterungen zum Nachweis der deutschen Sprache haben wir zusammengetragen.
Selfassessments / Selbsttests
Das sind Tests, die Einsch?tzungen darüber abgeben, wie gut bestimmte Studienf?chern oder -felder zu Ihren pers?nlichen Merkmalen passen. Damit bieten diese Tests Unterstützung bei der ?berprüfung der F?cherwahl.
Selbsttests der Universit?t Bremen zu einzelnen Studienf?chern:
Vorpraktika
Ein Vorpraktikum steht im engen Zusammenhang mit dem Studium und wird in einer für das Berufsfeld des Studiengangs typischen Arbeitsst?tte abgelegt. Eine Aufgabenbeschreibung findet sich in der jeweiligen Praktikumsordnung, die auf den unten genannten Internetseiten ver?ffentlicht ist. Wenn Sie Hilfe bei der Praktikumssuche ben?tigen, wenden Sie sich an ein Berufsinformationszentrum in Ihrer N?he oder an die Agentur für Arbeit. Praktikumspl?tze finden Sie auch über das Job- und Bewerberportal des Career Centers der Universit?t Bremen.
Für folgende Studieng?nge ist ein Vorpraktikum bei der Immatrikulation nachzuweisen:
- Maschinenbau und Verfahrenstechnik (siehe auch die T?tigkeitsnachweis des Praktikumsbetriebes): 8 Wochen Vorpraktikum
- Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik: 6 Wochen Vorpraktikum
Als Nachweis für das Vorpraktikum dient eine Praktikumsbescheinigung, aus der Zeitraum und Dauer des Vorpraktikums hervorgehen. Ebenso kann bei der Immatrikulation ein vor Studienbeginn abgeschlossener Vorpraktikumsvertrag vorgelegt werden, der die Ableistung des Vorpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit vorsieht. In Ausnahmef?llen kann der Nachweis des Vorpraktikums auch durch ein Beratungsgespr?ch mit dem oder der Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs 4 erbracht werden.
Eignungsprüfung
Eignungsprüfung Musikp?dagogik
Für Musikp?dagogik (Lehramt) ist eine bestandene Aufnahmeprüfung Voraussetzung. Wenn Sie die Aufnahmeprüfung für das Lehramt Musik bestanden haben, werden Sie zum Studium aller F?cher, auch der zulassungsbeschr?nkten F?cher, in dem Lehramt zugelassen, für das Sie die Prüfung bestanden haben. Hierfür müssen Sie innerhalb der Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. In dem Antrag laden Sie bitte den Nachweis über Ihre bestandene Aufnahmeprüfung hoch. Demnach muss zur Bewerbung bereits das Ergebnis der Aufnahmeprüfung vorliegen.
Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Prüfung selbst wird zumeist im Juni abgenommen. Die Anmeldung muss zumeist bis Mitte/Ende Mai erfolgen. Erl?uterungen und der Anmeldebogen zur Eignungsprüfung sind auf der Internetseite zu finden.
Für Musikwissenschaft ist eine Eignungsprüfung nicht vorgeschrieben.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育Berufliche Bildung – Pflegewissenschaft
Qualifikationsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang "Berufliche Bildung – Pflegewissenschaft":
- abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau bzw. in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Ergotherapie, der Physiotherapie, der Entbindungspflege oder der Logop?die. Weitere akademische oder nicht-akademische Heilberufe k?nnen auf Antrag beim Studiengang anerkannt werden
oder
- Hochschulreife und 12-monatiges Betriebspraktikum in der Pflegepraxis (z.B. Krankenhaus, Langzeitpflege) sowie Nachweis über ein Beratungsgespr?ch im Fachbereich 11 mit der Beauftragten für das Betriebspraktikum
Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen
Eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung kann dazu führen, dass die studiengangsspezifischen Voraussetzungen nicht barrierefrei erbracht werden k?nnen. Sofern das der Fall ist, k?nnen Sie beim Sekretariat für Studierende schriftlich einen Nachteilsausgleich beantragen. Wird dieser bewilligt, k?nnen die studiengangsspezifischen Voraussetzungen alternativ in anderer Form nachgewiesen werden.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 k?nnen Sie auf der Informationsseite zum Nachteilsausgleich finden.