Das Nagoya-Protokoll

Informationen und Unterst¨¹tzungsangebote

Das Nagoya-Protokoll - ein internationales ?bereinkommen

Das "Nagoya-Protokoll ¨¹ber den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile [...]" ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Dieses v?lkerrechtliche ?bereinkommen ist relevant f¨¹r alle Wissenschaftler*innen, die mit biologischem Material und/oder darauf bezogenem traditionellen Wissen arbeiten, das aus anderen L?ndern als Deutschland stammt (Definition s.u.).

Die Universit?t Bremen ist sich der Bedeutung der Einhaltung des Nagoya-Protokolls bewusst. Die Nagoya-Beauftragte bietet Unterst¨¹tzung bei dessen Umsetzung und hilft allen Wissenschaftler*innen dabei, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Nagoya-Protokolls und der EU-ABS-Verordnung zu verstehen und einzuhalten.

Es ist wichtig, sowohl die Bestimmungen in den Bereitstellungsl?ndern der genetischen Ressource als auch die Regelungen auf EU-Ebene zu beachten!

Die innerstaatliche Umsetzung im Bereitstellungsland

Zur Einhaltung der Regelungen des Nagoya-Protokolls ist die jeweilige innerstaatliche Rechtsprechung des Landes, welches die genetische Ressource bereitstellt, zu befolgen. Dieser nationale Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls reguliert den Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS) zu genetischen Ressourcen.

Die sogenannten Bereitstellungsl?nder sind befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von bestimmten Bedingungen abh?ngig zu machen. Sie k?nnen "eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben" fordern. In einigen Bereitstellungsl?ndern wurden Wissenschaftler*innen wegen Verst??en gegen die nationalen ABS-Gesetze bereits inhaftiert.

Nutzer*innen von Material, welches unter den Anwendungsbereich einer nationalen Rechtsprechung zum Nagoya-Protokoll f?llt, haben die Pflicht, vom Bereitstellungsland der genetischen Ressource eine "auf Kenntnis der Sachlage gegr¨¹ndete vorherige Zustimmung" (prior informed consent, PIC) und ggf. "einvernehmlich festgelegte Bedingungen" (mutually agreed terms, MAT) einzuholen, aufzubewahren und an nachfolgende Nutzer*innen weiterzugeben.

Die EU-ABS-Verordnung zur Umsetzung in der EU

Die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (EU-ABS-Verordnung) regelt die Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll in der EU. Alle Forschungsprojekte, die Zugang zu genetischen Ressourcen (und/oder traditionellem Wissen) erhalten haben und laut der Rechtsprechung des Bereitstellungslandes in den Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls fallen, haben laut der EU-ABS-Verordnung eine Sorgfaltspflicht.

Wissenschafler*innen haben "die allgemein[e] Verpflichtung, sich umsichtig zu verhalten und der n?tigen/gebotenen Sorgfalt (Due Diligence) Gen¨¹ge zu tun" sowie eine Erkl?rungs- und Mitwirkungspflicht im Falle einer Kontrolle durch die nationale Beh?rde f¨¹r den Vollzug des Nagoya-Protokolls, das Bundesamt f¨¹r Naturschutz. Zudem m¨¹ssen Empf?nger*innen von Forschungsmitteln in der Phase der Forschungsfinanzierung eine Sorgfaltserkl?rung abgeben.

Sofern die Forschung/Nutzung (als nichtkommerzielle Laboruntersuchung) in Deutschland durchgef¨¹hrt wird, gilt die EU-ABS-Verordnung auch f¨¹r Forschungsprojekte, die gemeinsam mit Partner*innen aus Drittstaaten durchgef¨¹hrt werden. Immer wenn Wissenschaftler*innen als Co-Autorinnen beteiligt sind, gelten diese als Nutzer*innen im Sinne der EU-ABS-Verordnung.

In Deutschland stellen Verst??e gegen die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 Ordnungswidrigkeiten dar. Bei Verst??en gegen die Verordnung k?nnen Geldbu?en von bis zu 50.000 € verh?ngt, das Material beschlagnahmt und das Forschungsprojekt gestoppt werden.

Materialien f¨¹r die ersten Schritte

Nagoya Protocol Compliance Process

  • Nagoya Protocol Compliance Process

    Dieses Flowchart bietet einen ?berblick dar¨¹ber, was Nutzer*innen genetischer Ressourcen beachten m¨¹ssen, wann Genehmigungen zu beantragen sind, etc.

    Dateiname: Nagoya_Protocol_Compliance_Process.pdf
    ?nderungsdatum: 21.02.2024

E-Mail-Vorlage f¨¹r National Focal Points

  • E-Mail-Vorlage f¨¹r National Focal Points

    Dieser E-Mail-Entwurf kann f¨¹r ein erstes Anschreiben des National Focal Points des Bereitstellungslandes dienen. Dennoch bietet es sich an, zuerst R¨¹cksprache mit der Nagoya-Beauftragten zu halten.

    Dateiname: NFPdraftemail_d.docx
    ?nderungsdatum: 13.03.2023

"Material (und/oder traditionelles Wissen ¨¹ber Material) pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen (nichtmenschlichen) Ursprungs, das funktionelle Erbeinheiten enth?lt (z. B. DNA/RNA, tot oder lebendig, einschlie?lich ihrer Derivate, wie Proteine, Enzyme, Metaboliten, etc.)" (Definition aus dem ?bereinkommen ¨¹ber die biologische Vielfalt, dem Nagoya-Protokoll und der EU-Verordnung Nr. 511/2014).

Mehr Informationen dar¨¹ber, ob Ihre Forschung in den Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls f?llt, finden Sie rechts im Leitfaden der EU sowie in der Checkliste Nagoya-Protokoll.

Ansprechpartnerin und Beratung

Janina Bornemann-Kugel
Nagoya-Beauftragte
Referat 12 ¨C Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs
Universit?t Bremen
Tel.: +49 421 218 57112
E-Mail: nagoyaprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

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Der Nagoya Protocol Compliance Process f¨¹r die Uni Bremen und das MARUM ist hier online!

Hilfreiche Webseiten und Dokumente

Logo des Bundesamt f¨¹r Naturschutz
Bundesamt f¨¹r Naturschutz

Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland und in der EU sowie zu Rechtsfragen bietet das Bundesamt f¨¹r Naturschutz einen guten ?berblick.

Logo des Access and Benefit-Sharing Clearing House (ABSCH)
Access and Benefit-Sharing Clearing House

Die Plattform der Convention on Biological Diversity bietet auf dem Access and Benefit-Sharing Clearing House Informationen zu allen Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls und listet die jeweiligen nationalen Ansprechpartner*innen (National Focal Points, NFP) auf.

Logo von EUR-Lex, dem Online-Portal zum EU-Recht
Online-Portal zum EU-Recht EUR-Lex

Dieser Leitfaden der EU bietet einen ?berblick ¨¹ber den Anwendungsbereich und die Kernverpflichtungen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie dar¨¹ber, wann eine Nutzung genetischer Ressourcen im Sinne der EU-ABS-Verordnung vorliegt.

Logo des German Nagoya Protocol HuB
German Nagoya Protocol HuB

Der German Nagoya Protocol HuB bietet eine Plattform mit einem sehr guten ?berblick zum Nagoya-Protokoll und zu Access and Benefit-Sharing f¨¹r Wissenschafler*innen sowie einen Kontaktpunkt f¨¹r Fragen. Auch praktische Erfahrungen zum Access and Benefit-Sharing-Prozess in verschiedenen L?ndern werden geteilt.