Die Antidiskriminierungssatzung
Damit aus einer Satzung zu Antidiskriminierung gelebte Praxis wird!
Der Akademische Senat der Universit?t Bremen hat im April 2024 eine universit?re Antidiskriminierungssatzung verabschiedet. Die Antidiskriminierungsbroschüre ist eine Erg?nzung zur Satzung der Universit?t Bremen im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Satzung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, deshalb k?nnen in der Anwendung der Satzung Fragen aufkommen. Die Broschüre macht die Inhalte der Satzung zug?nglicher und erleichtert damit ihre Anwendung.
Antidiskriminierungspolitik braucht alle!
Wir alle tragen Verantwortung dafür, Diskriminierung im Universit?tsalltag abzubauen und diskriminierendem Verhalten entgegenzutreten. Doch was hei?t das konkret? Wie k?nnen wir gemeinsam angemessen reagieren und Diskriminierungen m?glichst vermeiden? Was k?nnen Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind, Diskriminierung mitbekommen oder Ihnen Diskriminierung vorgeworfen wird? Was stellt die Hochschulleitung bereit? Antworten auf all diese Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Was sind schützenswerte Merkmale?
Der Begriff Diskriminierung beschr?nkt sich auf Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund tats?chlicher oder zugeschriebener Diversit?tsmerkmale: Geschlecht (dazu z?hlen auch Schwangerschaft oder Elternschaft)/ Geschlechtsidentit?t,sexuelle Identit?t, ethnische Zugeh?rigkeit und rassistische Zuschreibungen, Religionszugeh?rigkeit und Weltanschauung, Lebensalter und Behinderung/chronische Erkrankung sieht die Universit?t in Anlehnung an das AGG als schützenwerte Merkmale an. Darüber hinaus hat sich die Universit?t entschieden, die schützenswerten Merkmale um folgende zu erweitern: ?u?ere Erscheinung, sozio?konomische Herkunft, Sprache, Nationalit?t und Staatsangeh?rigkeit, Lebensform (z. B. Familienstand oder ?bernahme von Care-Aufgaben). Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund all dieser Merkmale sind deshalb an der Universit?t Bremen verboten.
Was kann ich bei Diskriminierung tun?
Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung erlebt habe?
Sie haben Diskriminierung im Universit?tsalltag erlebt und stellen fest, dass es Sie in Ihrem Studium/Ihrer Arbeit beeintr?chtigt? Was brauchen Sie jetzt am meisten? Ruhe, Abstand, Verst?ndnis, Austausch, konkrete Handlungsm?glichkeiten?
- Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und vertrauen Sie Ihrer Wahrnehmung.
- Diskriminierung zu erleben oder und sich damit auseinanderzusetzen, ist h?ufig durch eine Vielzahl von schmerzhaften und teilweise widersprüchlichen Gefühlen und Handlungen gepr?gt: ?rger, Wut, Ohnmacht, Scham, Selbstzweifel, Verletztheit, Unsicherheit, Demütigung, Trauer, Hilflosigkeit, Sprachlosigkeit, Widerstand und/oder Rückzug.
- Schreiben Sie die Vorf?lle auf (Ged?chtnisprotokoll), um sich dann im Detail an die Situation(en) und Umst?nde erinnern zu k?nnen. So k?nnen Sie in Ruhe entscheiden, ob und wann Sie was tun wollen.
- Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens. Sie sollten jedoch wissen, dass Vorgesetzte, Dekanatsmitglieder, Wissenschaftler*innen, Lehrende keine vertraulichen Ansprechpersonen sind und im Grundsatz aktiv werden müssen, wenn sie von Diskriminierungsvorf?llen erfahren. Die Satzung der Universit?t sieht diese Personen in der Verantwortung, vor Diskriminierungen zu schützen und Hinweisen nachzugehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie dies wünschen, wenden Sie sich an Vertrauenspersonen in Ihrem sozialen, kollegialen Umfeld oder an die benannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen an der Universit?t, die Ihnen vertrauliche Gespr?che anbieten.
- Suchen Sie eine Ansprechperson oder Beratung auf, wenn Sie über die Erfahrungen sprechen m?chten. Hier k?nnen Sie im geschützten Raum kl?ren, was Sie nun tun und welche Unterstützung Sie bekommen k?nnen. Sie k?nnen sich auch beraten lassen, wenn Sie selbst unsicher sind, ob das Erlebte als Diskriminierung zu bewerten ist.
- Es kann st?rkend sein, sich mit anderen Personen, die ?hnliches erlebt haben, auszutauschen und gemeinsam Strategien im Umgang mit Diskriminierung zu entwickeln. Empowerment-Workshops an der Universit?t Bremen und darüber hinaus z. B. für Menschen mit Rassismuserfahrungen, queere Menschen und trans* Menschen bieten ebenfalls einen geeigneten Raum und Rahmen dafür. Bei Fragen zu Informationen über Angebote und um Bedarfe zu benennen, k?nnen Sie sich gerne an die genannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen wenden.
- Darüber hinaus k?nnen Sie in der ADE die M?glichkeiten einer niedrigschwelligen Intervention und/oder einer offiziellen Beschwerde kl?ren.
Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierungen beobachte?
Die Universit?t Bremen ermutigt ausdrücklich dazu, Diskriminierung entgegenzutreten und diese zu thematisieren. Denn: Diskriminierung betrifft uns alle!
Tragen Sie daher aktiv und verantwortungsvoll zum respektvollen Klima am Lern-, Lehr- und Arbeitsort bei.
Folgendes k?nnen Sie tun:
- Sprechen Sie diskriminierende ?u?erungen in Sitzungen, Chat- bzw. Arbeitsgruppen, Seminaren oder anderen universit?ren Zusammenh?ngen an!
- Wenn eine Person direkt betroffen ist, gehen Sie mit dieser in Kontakt. Bieten Sie – falls gewünscht – Ihre Unterstützung an.
- Fertigen Sie ein Ged?chtnisprotokoll an, um sich auch sp?ter noch im Detail an die Situation(en) und Umst?nde erinnern zu k?nnen. Damit k?nnen Sie auch der/den betroffenen Person(en) unter Umst?nden in weiteren Handlungsschritten zur Seite stehen.
- Nutzen Sie selbst die Beratungsstrukturen der Universit?t Bremen, wenn Sie nicht wissen, was Sie in einem bestimmten Fall tun sollen.
Was kann ich tun, wenn ich mich diskriminierend verhalten habe?
Für viele Menschen ist Diskriminierung in der Regel ein verunsicherndes bis bedrohliches Wort. Werden sie für Diskriminierung verantwortlich gemacht, verstehen sie die Kritik oder Rückmeldung oftmals als Anklage oder Vorwurf und antworten mit Verteidigungen, Bagatellisierungen oder emotionalen (Gegen-) Vorwürfen.
Wichtig ist:
- Nehmen Sie die Rückmeldung und/oder Kritik ernst. Auch wenn es im ersten Moment nicht leicht ist: Halten Sie inne und hinterfragen Sie Ihre konkrete ?u?erung bzw. Handlung, ohne sich oder andere moralisch abzustrafen oder durch einen vorschnellen Abwehrimpuls weitere Verletzungen zu erzeugen.
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten und Ihre Sprache, insbesondere in Hinblick auf die (m?gliche) Wirkung, die es für die andere Person hatte.
- Lassen Sie sich ggf. die Situation und ihre Wirkung aus der Perspektive Ihres Gegenübers erkl?ren.
- Entschuldigen Sie sich bei der Person, die sich durch Sie diskriminiert fühlt, auch wenn es nicht Ihre Absicht war zu diskriminieren.
- Tauschen Sie sich mit Personen aus, die sich ebenfalls auf den Weg gemacht haben, diskriminierungssensibler zu werden. Die gezielte Auseinandersetzung bietet Gelegenheit, um sich mit den eigenen Bildern, Haltungen und Privilegien auseinanderzusetzen. Die Universit?t verpflichtet sich in ihrer Satzung, entsprechende Angebote bereitzustellen.
- Auch Ihnen stehen die verschiedenen Anlauf- und Beratungsstellen offen. Sie helfen Ihnen dabei, die Wirkung Ihres Tuns und Sprechens zu verstehen, die Kritik daran einzuordnen und daraus konstruktive Konsequenzen zu ziehen.
- Nutzen Sie die M?glichkeit einer niedrigschwelligen Intervention, wenn Ihr Gegenüber dies als M?glichkeit der Verst?ndigung vorschl?gt.
- Akzeptieren Sie ein Beschwerdeverfahren als eine M?glichkeit der Kl?rung und als das Recht von Diskriminierungsbetroffenen. Genau wie die betroffene Person haben Sie hier das Recht, Ihre Sicht darzustellen und eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
Die spezifische Verantwortung von Lehrenden und Vorgesetzten
?Mitglieder der Universit?t, die Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung wahrnehmen, tragen (…) eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den (…) zu schützenden Personen”, so die Satzung.
Sie sind aufgefordert, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, eine diskriminierungssensible Zusammenarbeit und einen respektvollen Umgang mit Diversit?t aktiv zu unterstützen. Damit sind alle Professor*innen, Wissenschaftler*innen, Dekanate, Personen mit Personal- und Führungsverantwortung wie auch Lehrende in der Verantwortung, den Antidiskriminierungskurs der Universit?t Bremen in die Praxis umzusetzen:
- Schaffen Sie in Ihrem Bereich die Voraussetzungen für eine diskriminierungssensible Zusammenarbeit und ein Klima, in dem konstruktiv mit Kritik und/ oder Konflikten umgegangen wird.
- Empfehlen Sie diese Broschüre und geben Sie damit die Informationen aus der Satzung weiter. Sie sind gem?? Satzung dafür zust?ndig, Personen über ihre Rechte und Pflichten zum Diskriminierungsschutz zu informieren.
- Gehen Sie allen Hinweisen und Berichten in Bezug auf Diskriminierungen unbedingt nach. Sie sind angehalten, alle Vorf?lle ernst zu nehmen sowie Ma?nahmen zum Schutz der betroffenen Person und zur Verhinderung weiterer Diskriminierung umzusetzen.
- Wenn Sie selbst befangen oder involviert sind, informieren Sie Ihre*n n?chsth?here*n Vorgesetzte*n über die Situation. Wenn Sie Professor*in sind, k?nnte dies bspw. das Dekanat sein.
- Eine betroffene Person berichtet Ihnen vertraulich von einem diskriminierenden Vorfall? Ist die Person noch unsicher, wie sie mit dem Vorfall umgehen m?chte? Empfehlen Sie am besten eine vertrauliche Beratung. Erkl?ren Sie, dass Sie allen Hinweisen auf Diskriminierung nachgehen und aktiv werden müssen.
- Bilden Sie sich fort! Die Hochschulleitung hat mit der Satzung ihr Angebot im Themenfeld Antidiskriminierungs- und Kompetenzentwicklung ausgebaut. Das gibt Ihnen (Rollen-)Sicherheit und wirkt auch pr?ventiv.
- Setzen Sie sich mit den unterschiedlichen Formen von Diskriminierung auseinander und reflektieren Sie eigene Vorurteile, Stereotype und Privilegien.
- Suchen Sie selbst gegebenenfalls die genannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen auf, um Ihre Handlungsm?glichkeiten in der konkreten Situation zu reflektieren.
Kontaktdaten
Antidiskriminierungsberatung:
ADE – Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung
E-Mail: ade@uni-bremen.de
Tel: 0421 218 – 60170
(telefonische Sprechzeit: Di 10–11.30 Uhr, Do 16–17.30 Uhr)
http://www.uni-bremen.de/ade
Beschwerdestellen:
AGG Beschwerdestelle für Studierende, Stipendiat*innen
Rechtsstelle (Referat 06)
VWG, Postfach 330440, 28334 Bremen
http://www.uni-bremen.de/rechtsstelle
AGG Beschwerdestelle für Besch?ftigte
Dezernat Personalangelegenheiten (DEZ 2)
Postfach 330440, 28334 Bremen
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