Die Antidiskriminierungssatzung

Damit aus einer Satzung zu Antidiskriminierung gelebte Praxis wird!

Der Akademische Senat der Universit?t Bremen hat im April 2024 eine universit?re Antidiskriminierungssatzung verabschiedet. Die Antidiskriminierungsbroschüre ist eine Erg?nzung zur Satzung der Universit?t Bremen im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Satzung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, deshalb k?nnen in der Anwendung der Satzung Fragen aufkommen. Die Broschüre macht die Inhalte der Satzung zug?nglicher und erleichtert damit ihre Anwendung.

Antidiskriminierungspolitik braucht alle!

Wir alle tragen Verantwortung dafür, Diskriminierung im Universit?tsalltag abzubauen und diskriminierendem Verhalten entgegenzutreten. Doch was hei?t das konkret? Wie k?nnen wir gemeinsam angemessen reagieren und Diskriminierungen m?glichst vermeiden? Was k?nnen Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind, Diskriminierung mitbekommen oder Ihnen Diskriminierung vorgeworfen wird? Was stellt die Hochschulleitung bereit? Antworten auf all diese Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Was sind schützenswerte Merkmale?

Der Begriff Diskriminierung beschr?nkt sich auf Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund tats?chlicher oder zugeschriebener Diversit?tsmerkmale: Geschlecht (dazu z?hlen auch Schwangerschaft oder Elternschaft)/ Geschlechtsidentit?t,sexuelle Identit?t, ethnische Zugeh?rigkeit und rassistische Zuschreibungen, Religionszugeh?rigkeit und Weltanschauung, Lebensalter und Behinderung/chronische Erkrankung sieht die Universit?t in Anlehnung an das AGG als schützenwerte Merkmale an. Darüber hinaus hat sich die Universit?t entschieden, die schützenswerten Merkmale um folgende zu erweitern: ?u?ere Erscheinung, sozio?konomische Herkunft, Sprache, Nationalit?t und Staatsangeh?rigkeit, Lebensform (z. B. Familienstand oder ?bernahme von Care-Aufgaben). Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund all dieser Merkmale sind deshalb an der Universit?t Bremen verboten.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?


An wen kann ich mich wenden?

Erste Ansprechpersonen und Anlaufstellen gem?? der Satzung

Wo und für Wen gilt die Satzung?

 Informationen zur Reichweite der Antidiskriminierungssatzung

Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Unser Verst?ndnis von Diskriminierung mit Definitionen und Beispielen

Kontaktdaten

Antidiskriminierungsberatung:

ADE – Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung
E-Mail: ade@uni-bremen.de
Tel: 0421 218 – 60170
(telefonische Sprechzeit: Di 10–11.30 Uhr, Do 16–17.30 Uhr)
http://www.uni-bremen.de/ade

Beschwerdestellen:

AGG Beschwerdestelle für Studierende, Stipendiat*innen
Rechtsstelle (Referat 06)
VWG, Postfach 330440, 28334 Bremen
http://www.uni-bremen.de/rechtsstelle

AGG Beschwerdestelle für Besch?ftigte
Dezernat Personalangelegenheiten (DEZ 2)
Postfach 330440, 28334 Bremen
/dezernat2

Broschüre zum herunterladen

Aktualisiert von: Nilo Keune