Praktika im Lehramtsstudium

Praktikum als Unterrichts- oder Sprachassistent in einer Schule
In den meisten Schulen werden Assistenten in Englisch gesucht, aber auch Deutsch, Franz?sisch und Spanisch sind gefragte F?cher. Neben der Sprache als Schulfach kann es durchaus vorkommen, dass Sie auch andere F?cher (h?ufig Geschichte, Geographie, Wirtschaft, Naturwissenschaften,…) in dieser Sprache unterrichten sollen/k?nnen. Oft bieten Schulen einen Raum für eine AG in der Muttersprache an. Generell wird den Assistenten viel Freiraum zur pers?nlichen Gestaltung ihres Aufenthaltes erm?glicht.

Die Arbeitszeiten in der Schule betragen zwischen 10 und 20 Stunden in der Woche. Unterkünfte werden oft von der Schule selbst gestellt, auch Untermieten bei Lehrkr?ften sind nicht selten.
 

Wer wird gef?rdert?
Diese M?glichkeit ist vor allem für zukünftige LehrerInnen interessant, Studenten anderer Fachbereiche, die den Lehrerberuf einmal n?her kennenlernen m?chten, sind aber natürlich nicht ausgeschlossen. Es müssen mindestens 4 Fachsemester abgeschlossen sein, bevor das Praktikum durchgeführt und gef?rdert werden kann.
 

Wie lange kann ich gehen?
Die Assistenzen dauern im Regelfall ein Semester oder ein Schuljahr. Die Mindestdauer für eine F?rderung betr?gt 2 Monate (60 Tage), maximal k?nnen 12 Monate gef?rdert werden. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) k?nnen Sie durch das Programm Erasmus+ maximal 12 Monate gef?rdert werden. Wenn Sie also in Ihrem jetzigen Zyklus schon einen Studienaufenthalt von 5 Monaten absolviert haben, bleiben Ihnen noch 7 Monate für ein Praktikum bzw. eine Assistenz.
 

Wie hoch ist das Stipendium?

Die finanzielle F?rderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ziell?ndern ("Programml?nder").

Für ERASMUS-Praktika gelten im Projektjahr 2024/25 die folgenden drei L?ndergruppen:

  • Gruppe 1: Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden, Schweiz, Vereinigtes K?nigreich.
  • Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern .
  • Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Die F?rderbetr?ge der Universit?t Bremen im Projektjahr 2024/25 betragen

Gruppe 1: 750 Euro
Gruppe 2 und 3: 690 Euro

Um allen Studierenden eine F?rderung zu erm?glichen, sind wir im Projektjahr 2024/25 leider gezwungen, die F?rderdauer der Mobilit?ten zu begrenzen. Auslandspraktika unter 4 Monaten werden tag-genau gef?rdert, Auslandspraktika zwischen 4 und 6 Monaten (120 - 179 Tage) werden pauschal für 4 Monate (120 Tage) gef?rdert. Auslandspraktika zwischen 6 und 8 Monaten (180 - 239 Tage) werden pauschal für 6 Monate (180 Tage) gef?rdert und Auslandspraktika von über 8 Monaten (240 Tage und 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育) werden pauschal für 8 Monate (240 Tage) gef?rdert.

 

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.

Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die M?glichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zus?tzliche Mittel zu beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen geh?ren:

Studierende*r mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung

  • Grad der Behinderung von 20 oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育

Studierende*r mit einer chronische Erkrankung

  • Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland

Studierende*r, die/der mit Kind/ern den Auslandsaufenthalt durchführen

  • Mindestens ein Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
  • H?he unabh?ngig von der Anzahl der Kinder
  • Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners m?glich
  • eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en.

Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studieng?nge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der F?rderf?higkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzf?rderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

erwerbst?tige*r Studierende*r

  • Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilit?t ausgeübt worden sein. Der Besch?ftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilit?t und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilit?t liegen. Eine darüber hinaus gehende l?ngere Ausübung der T?tigkeit vor Antritt der Mobilit?t stellt kein Ausschlusskriterium dar.
  • Die T?tigkeit im Entsendeland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • W?hrend des Mindestzeitraumes der Ausübung vor der Erasmus-Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Besch?ftigung handeln. Ausgenommen sind i.d.R. T?tigkeiten, die in Selbst?ndigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studieng?nge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis über die Zugeh?rigkeit zu einer dieser Gruppen unterschreiben Sie eine Ehrenw?rtliche Erkl?rung, die wir Ihnen zusammen mit er Erasmus-F?rdervereinbarung (Grant Agreement) zuschicken.


F?rderung durch einen eigenst?ndigen Antrag (?Realkostenantrag“)

Wenn für die Mobilit?t deutliche Mehrkosten entstehen k?nnen Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gef?rdert werden und die zu folgenden Gruppen geh?ren, einen Langantrag für eine F?rderung von bis zu 15.000 Euro stellen.

  • Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ?rztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
  • Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen und denen hierfür Aufwendungen entstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Ausreise beim DAAD eingereicht werden.


Vorbereitende Reisen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und für Teilnehmende mit Kind/ern

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt werden. Es k?nnen maximal 15.000 EUR pro Mobilit?t bewilligt werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 dazu finden Sie auf den Webseiten des NA DAAD.

 

Viele Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Mobilit?tshindernisse überwunden und sich mit Erasmus-Unterstützung auf den Weg gemacht. Mutmachende Erfahrungsberichte finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

Wo kann man sich bewerben?

Bewerben k?nnen Sie sich hier über unsere Datenbank MobilityOnline. Anschlie?end laden Sie bitte die folgenden Dokumente (die Formulare k?nnen Sie in MobilityOnline herunterladen) hoch:

  1. Motivationsschreiben
  2. Immatriktulationsbescheinigung
  3. Tabellarischer Lebenslauf (wenn m?glich im Format Europass)
  4. Confirmation of Training Placement (von der aufnehmenden Einrichtung auszufüllen)
  5. ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika

 

Antragsfrist

Der Antrag auf F?rderung eines Erasmus-Auslandspraktikums kann jederzeit vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden.
Der Antrag auf F?rderung eines Erasmus-Auslandspraktikums für Absolventen muss noch w?hrend der Immatrikulation gestellt werden. Die Annahme für einen Praktikumsplatz k?nnen sie auch sp?ter nachreichen.

Kontakt

Mathias Bücken
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Blog "Praxisschock"

Berichte aus dem Auslandspraktikum

Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie k?nnen so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abl?uft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!

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