Freemover
Auslandssemester au?erhalb von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育
Was viele Studierende nicht wissen, ist, dass sie die freie Wahl haben, sich weltweit bei jeder Hochschule für ein Gaststudium zu bewerben. Allerdings fallen dann meist Studiengebühren und weitere Kosten an. Diese k?nnen über Auslandsbaf?g oder Stipendien teilfinanziert werden.
Die Studiengebühren an der Gasthochschule richten sich im Ausland nach dem Level, also ob im Bachelor- oder dem Masterbereich studiert wird und auch nach dem Fach. Naturwissenschaftliche F?cher sind wegen der hohen Ger?tekosten teurer als geisteswissenschaftliche Studienangebote. Für ausl?ndische StudienbewerberInnen gelten zudem unter Umst?nden h?here Gebühren als für Einheimische. Hochschulen innerhalb der EU k?nnen unterschiedliche Gebühren von "EU-students" und "overseas students" berechnen.
Eine gute Informationsquelle für Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst, DAAD. Dort finden sich L?nderinformationen zum Studium im Ausland mit Erkl?rungen zum Hochschulsystem, den Studienjahren und anderen wichtigen Informationen rund um das Thema: https://www.daad.de/de/laenderinformationen/
Es gibt 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Informationsm?glichkeiten für Freemover. Nutzen Sie für die erste Orientierung am besten unsere monatliche Gruppenberatung, den ?Jour Fixe“ und auch die j?hrliche Hochschulmesse Studium und Praktikum im Ausland, die das International Office jeden Herbst auf dem Campus anbietet.
Au?erdem bietet das International Office immer kurz nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters eine Informationsveranstaltung für alle Outgoings des folgenden akademischen Jahres. Hier bekommen sie vor Ihrer Ausreise wichtige Informationen zur Vorbereitung. Die Predeparture-Veranstaltung ist für alle offen, die weltweit au?erhalb Europas entweder an eine au?ereurop?ische Partneruniversit?t gehen, die weltweit als Freemover studieren werden oder die ein Praktikum weltweit machen. Die Teilnahme wird dringend empfohlen.
Sicherlich ist es nicht einfach, sich in der Fülle der M?glichkeiten für die passende Gasthochschule zu entscheiden. Viele Fragen k?nnen jedoch heutzutage mit einem Blick auf die aktuelle Homepage der Wunschhochschule gekl?rt werden. Leider sind die Homepages nicht einheitlich strukturiert, sodass man sich zur gesuchten Information etwas durcharbeiten muss.
Auch sind die Aufnahmebedingungen nicht nur von Land zu Land sondern auch von Hochschule zu Hochschule nicht einheitlich geregelt, was Informationssuchende bisweilen dazu zwingt, sich direkt mit der Hochschule ihrer Wahl in Verbindung zu setzen und die offenen Fragen individuell zu kl?ren.
Sie bewerben sich für ein ein- bis zweisemestriges Gaststudium (= occasional student/ = non-degree student = visiting student), wenn Sie nach dem Auslandsaufenthalt an Ihrer Heimatuniversit?t zu Ende studieren wollen.
Für ein Regelstudium (als "degree seeking student"), bewirbt sich, wer an der Gasthochschule einen Abschluss (Bachelor's oder Master's Degree) erwerben will. Für Gaststudierende gelten meist vereinfachte Aufnahmebedingungen.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im Ausland bewerben, sollten Sie gleichzeitig auch schon F?rderantr?ge bei Stiftungen, DAAD oder weiteren Einrichtungen stellen, um deren Bewerbungsfristen nicht zu verpassen. Diese liegen meist lange vor Antritt, sodass Sie nicht die Platzzusage der Gasthochschule abwarten k?nnen.
Zu einer Bewerbung geh?rt meist ein:
- Bewerbungsaufsatz der sogenannte "Letter of Motivation" (LOM) oder auch "Essay". Auf ein bis zwei Seiten stellen Sie sich und Ihre fachlichen Motive für das Gaststudium an der jeweiligen Einrichtung vor und eventuell auch schon Ihr Berufsziel, damit sich die Gasthochschule ein Bild von Ihnen machen kann. Sie erl?utern hier nicht nur Ihren universit?ren Werdegang, sondern auch Ihre Hobbies, Neigungen, besondere F?higkeiten oder Erlebnisse, die Sie im Leben gepr?gt haben.
- Den Lebenslauf (Curriculum Vitae=CV) fassen Sie tabellarisch und chronologisch rückw?rts ab. Je nach Zielland sind die Anforderungen unterschiedlich. In den USA etwa sollten Sie aus Gründen der politischen Korrektheit den CV ohne Geburtsdatum und ohne Foto einreichen.
- Notenspiegel - Die Vorlage für einen Notenspiegel (Academic Transcript/Transcript of Academic Records) mit Erl?uterung (siehe Downloadbereich) fügen Sie stets bei, sowie einen
- Sprachnachweis der Unterrichtssprache, der nicht ?lter als zwei Jahre bei Antritt sein sollte. Es entscheidet immer die Gasthochschule, welcher Nachweis einzureichen ist. In Nordamerika wird h?ufig der TOEFL verlangt, im britischen Sprachraum eher der IELTS, im frankofonen Sprachraum der DELF. Sprachnachweise für den DAAD k?nnen im SZHB gegen eine geringe Gebühr ausgestellt werden. Manchmal wird dieser sogar von den Gasteinrichtungen akzeptiert, sodass Studierende die hohen Kosten für TOEFL oder IELTS sparen k?nnen.
- Finanzierungsnachweis - Manche L?nder, wie etwa die USA, verlangen für das Visum zus?tzlich einen Finanzierungsnachweis (siehe Beispiel im Downloadbereich)
- Letter of Recommendation - Im englischsprachigen Raum wird h?ufig ein Empfehlungsschreiben, ein "Letter of Recommendation" von wissenschaftlichem Personal verlangt. Dies sollte bestenfalls auf professoraler Ebene ausgestellt sein, ansonsten auf doktoraler oder Assistenzebene.
Falls amtlich beglaubigte ?bersetzungen verlangt werden, k?nnen diese von einem staatlich vereidigtem ?bersetzungsbüro angefertigt werden. H?ufig reichen aber auch online generierte englischsprachige Ausdrucke des Notenspiegels. Diese k?nnen bei Vorlage aller Originale im zust?ndigen Prüfungsamt, Fachbereich oder International Office abgestempelt werden.
Hinweis
Eine Ausreise sollte nur erfolgen, wenn für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Ausw?rtigen Amtes besteht (www.auswaertiges-amt.de). Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sollten Gaststudierende unverzüglich ausreisen. Eine eventuelle F?rderung darf danach nicht fortgeführt werden. Alle Gaststudierenden sollen sich grunds?tzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Ausw?rtigen Amtes registrieren lassen (?Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“).
Au?erdem ist für Mobilit?ten au?erhalb Europas eine Auslandsreisekrankenversicherung mit voller Deckung und Rücktransport in das Heimatland dringend empfohlen.
Ein Auslandsaufenthalt bringt in der Regel Mehrkosten mit sich. Mit Stipendien und F?rderm?glichkeiten lassen sich diese auffangen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen, die h?ufig ein Jahr vor der Ausreise liegen. N?here Infos finden Sie auf der Seite "Stipendien und F?rderm?glichkeiten".
- Anerkennung: Falls Sie die im Ausland abgeleisteten Leistungen an Ihrem Fachbereich anerkennen lassen wollen, reichen Sie frühzeitig und zwar vor dem Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement in Ihrem Heimatfachbereich ein. So kann gekl?rt werden, welche ausl?ndischen Scheine hier angerechnet werden k?nnen. ?nderungen müssen ebenfalls immer im Heimatfachbereich abgestimmt werden.
- Falls Sie scheinfrei sind oder aus anderen Gründen keine Anerkennung ben?tigen, müssen Sie kein Learning Agreement einreichen.
- Versicherung: Für die gesamte Zeit im Ausland müssen alle Studierenden durch private Zusatzvertr?ge mit Versicherungstr?gern vollst?ndigen Krankenversicherungsschutz sicherstellen, unbedingt mit Rücktransport.
- Beurlaubung: Im Sekretariat für Studierende k?nnen Sich Studierende auf Antrag vom Semesterticket befreien lassen oder aber für das Auslandssemester komplett beurlauben lassen. Im Urlaubssemester im Ausland erbrachte Leistungen dürfen nicht anerkannt werden.
Beratung
Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:
VWG 0580
Sprechzeiten
Pr?senz und per Zoom (Online-Beratung):
Montag: 09:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Nur Zoom (Online-Beratung):
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr