5 Grundprinzipien
1. Leitungsverantwortung und Zusammenarbeit
Angebote der Universit?t Bremen zu "Leitungsverantwortung und Zusammenarbeit":
Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen
"Die Leitungen von Hochschulen und au?erhochschulischen Forschungseinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Sie sind zust?ndig für die Einhaltung und Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis sowie für eine angemessene Karriereunterstützung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen garantieren die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechtliche und ethische Standards einhalten k?nnen. Zu den Rahmenbedingungen geh?ren klare und schriftlich festgelegte Verfahren und Grunds?tze für die Personalauswahl und die Personalentwicklung sowie für die F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit."
Quelle: Leitlinie 3, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten
"Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit tr?gt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür n?tige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe geh?ren insbesondere auch die Gew?hrleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karrieref?rderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen sind durch geeignete organisatorische Ma?nahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern."
Quelle: Leitlinie 4, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien
"Für die Bewertung der Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist ein 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育dimensionaler Ansatz erforderlich: Neben der wissenschaftlichen Leistung k?nnen weitere Aspekte Berücksichtigung finden. Die Bewertung der Leistung folgt in erster Linie qualitativen Ma?st?ben, wobei quantitative Indikatoren nur differenziert und reflektiert in die Gesamtbewertung einflie?en k?nnen. Soweit freiwillig angegeben, werden – neben den Kategorien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – auch individuelle Besonderheiten in Lebensl?ufen in die Urteilsbildung einbezogen."
Quelle: Leitlinie 5, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
2 | Qualit?tssicherung im Forschungsprozess
Angebote der Universit?t Bremen zu "Qualit?tssicherung im Forschungsprozess":
Angebote für Promovierende
eLearning-Kurs ?Gute Wissenschaftliche Praxis in der Promotion"
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育Phasenübergreifende Qualit?tssicherung
"Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse ?ffentlich zug?nglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualit?tssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden."
Quelle: Leitlinie 7, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen
"Die Rollen und die Verantwortlichkeiten der an einem Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie des wissenschaftsakzessorischen Personals müssen zu jedem Zeitpunkt eines Forschungsvorhabens klar sein."
Quelle: Leitlinie 8, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Forschungsdesign
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an. Die Identifikation relevanter und geeigneter Forschungsfragen setzt sorgf?ltige Recherche nach bereits ?ffentlich zug?nglich gemachten Forschungsleistungen voraus. Die Hochschulen und au?erhochschulischen Forschungseinrichtungen stellen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sicher."
Quelle: Leitlinie 9, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gew?hrten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Vertr?gen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Absch?tzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens z?hlen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen."
Quelle: Leitlinie 10, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Methoden und Standards
"Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methodenn an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualit?tssicherung und Etablierung von Standards."
Quelle: Leitlinie 11, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Dokumentation
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu k?nnen. Grunds?tzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die ?berprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschr?nkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestm?glich gegen Manipulationen zu schützen."
Quelle: Leitlinie 12, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Vertraulichkeit und Neutralit?t bei Begutachtungen und Beratungen
"Redliches Verhalten ist die Grundlage der Legitimit?t eines Urteilsbildungsprozesses. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die insbesondere eingereichte Manuskripte, F?rderantr?ge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Sie legen alle Tatsachen offen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen k?nnen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Offenlegung von Tatsachen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen k?nnen, gilt auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien."
Quelle: Leitlinie 16, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
3. Kommunikation und Ver?ffentlichung
Angebote der Universit?t Bremen zu "Kommunikation und Ver?ffentlichung":
Herstellung von ?ffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
"Grunds?tzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht ?ffentlich zug?nglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abh?ngen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse ?ffentlich zug?nglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse ?ffentlich zug?nglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollst?ndig und nachvollziehbar. Dazu geh?rt es auch, soweit dies m?glich und zumutbar ist, die den Ergebnisse zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabl?ufe umf?nglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes ?ffentlich zug?nglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollst?ndig und korrekt nach."
Quelle: Leitlinie 13, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Autorschaft
"Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit m?glich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeitr?ge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden k?nnen."
Quelle: Leitlinie 14, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Publikationsorgan
"Autorinnen und Autoren w?hlen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualit?t und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgf?ltig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgf?ltig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualit?t eines Beitrags h?ngt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er ?ffentlich zug?nglich gemacht wird."
Quelle: Leitlinie 15, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
4. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Verpflichtung auf die allgemeinen Prinzipien
"Hochschulen und au?erhochschulische Forschungseinrichtungen legen unter Beteiligung ihrer wissenschaftlichen Mitglieder die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis fest, geben sie ihren Angeh?rigen bekannt und verpflichten sie – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einschl?gigen Fachgebiets – zu deren Einhaltung. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler tr?gt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht."
Quelle: Leitlinie 1, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Berufsethos
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestm?glichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karriereebenen aktualisieren regelm??ig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung."
Quelle: Leitlinie 2, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gew?hrten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Vertr?gen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Absch?tzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens z?hlen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen."
Quelle: Leitlinie 10, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
5. Forschungsdatenmanagement
Archivierung
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern ?ffentlich zug?nglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in ad?quater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und au?erhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung erm?glicht."
Quelle: Leitlinie 17, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"