Stifter:in werden

Spende, Zustiftung oder eigene Stiftung - Sie haben die Wahl

Als Privatperson oder Unternehmen haben Sie vielf?ltige M?glichkeiten, sich in der Stiftung zu engagieren. Dies bedeutet in erster Linie, ihre Arbeit durch Zustiftungen zu unterstützen. Eingebrachtes Verm?gen wird kompetent betreut und kommt nur Projekten zugute, deren Nutzen garantiert ist.

Schematische ?bersicht zu den M?glichkeiten, sich als Stifter einzubringen.

Zustiftung in einen Stiftungsfonds

Durch eine Zustiftung in einen Stiftungsfonds k?nnen Sie Ihr Engagement mit einem ganz bestimmten Zweck verbinden. Sie legen selbst fest, wohin die Ertr?ge Ihrer Zustiftung flie?en. Das kann z. B. ein Forschungsgebiet Ihrer Wahl sein oder ein Stipendium für einen Studierenden und Doktoranden. Zweckgebundene Zustiftungen sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn es um Summen in gr??erer H?he geht.

Zustiftung in den Verm?gensstock

Zustiftungen in den Verm?gensstock der Stiftung gehen als nicht zweckgebundene Zuwendungen in das allgemeine Stiftungsverm?gen ein. In diesem Fall kommen die Ertr?ge aus Ihrem Engagement j?hrlich unterschiedlichen Universit?tsprojekten zugute. Auch auf diesem Wege tragen Sie dazu bei, Forschung und Lehre im Sinne der Gesellschaft und unserer Region voranzubringen. Welche Projekte für eine F?rderung ausgew?hlt werden, entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Dieses Kuratorium repr?sentiert neben herausragenden Professorinnen und Professoren der Universit?t Bremen auch engagierte Pers?nlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft.

Spende

Neben Zustiftungen sind selbstverst?ndlich auch Spenden herzlich willkommen. Spenden dienen der unmittelbaren Unterstützung der Stiftungsaufgaben. Sie flie?en daher zeitnah in ein F?rderprojekt der Stiftung.

Die Stiftungsstele vor dem Verwaltungsgeb?ude
ZustifterInnen werden von uns auf der Stifterstele vor dem Verwaltungsgeb?ude genannt.

Treuhandstiftung

Mit einer Treuhandstiftung werden kluge K?pfe unter Ihrem Namen gef?rdert – dauerhaft und sicher. Damit Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verh?ltnis stehen, ist diese Form der eigenen Stiftung aus unserer Sicht sinnvoll ab einem Stiftungskapital von 100.000 Euro. Warum eine Treuhandstiftung unter dem Dach unserer Stiftung? Gründung und Verwaltung einer selbstst?ndigen rechtsf?higen Stiftung sind vergleichsweise aufw?ndig. Bei einer (rechtlich unselbstst?ndigen) Treuhandstiftung ist das unkompliziert, sie braucht keine staatliche Genehmigung. Errichtet wird sie durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuh?nder. Eine Satzung legt Organisationsstrukturen fest, benennt den konkreten Zweck und regelt alle Nachfolgefragen. Das Stiftungsverm?gen wird von der Stiftung der Universit?t Bremen als Sonderverm?gen verwaltet. Die Dach-Stiftung übernimmt die Verwaltung Ihrer Stiftung und minimiert so die Verwaltungskosten, damit die Ertr?gnisse dem Stiftungszweck zugute kommen. Sie oder ein von Ihnen bestimmtes Kuratorium entscheiden über die Verwendung der Mittel.

Stiften durch Testament

Auch mit einem Testament k?nnen Sie Ihr Engagement als Stifterin oder Stifter beginnen lassen. In Ihrem Testament sehen Sie dann eine Zustiftung in den Verm?gensstock der Stiftung vor, gründen Ihre eigene Treuhandstiftung oder bestimmen, dass die Ertr?gnisse Ihres Nachlasses zweckgebunden, z.B. für ein Stipendium verwendet werden sollen. Sie k?nnen die Stiftung der Universit?t Bremen als Verm?chtnisnehmerin oder (Mit-)Erbin einsetzen. So wird Ihrer Pers?nlichkeit in Zukunft gedacht und Sie wissen Ihr Lebenswerk auch über die kommenden Generationen in guten H?nden.

Kontakt

Dr. Christina Jung

Stiftungsmanagerin (DSA)

0421 218-60336
SFG 3150
christina.jungprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

Anschrift

Stiftung der Universit?t Bremen
c/o Universit?t Bremen
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen

Kontoverbindung

Stiftung der Universit?t Bremen

IBAN: DE46 2905 0101 0001 6125 14
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX

Bitte Name und Adresse sowie "Spende" bzw. "Zustiftung" für die Zuwendungsbescheinigung angeben.