Antr?ge & Fristen Grundst?ndig
Sie m?chten sich an der Universit?t Bremen für einen grundst?ndigen Studiengang (Bachelor) oder für Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben und einschreiben? Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen rund um die Antragstellung zusammengetragen. Wenn Sie sich für ein Master-Studium bewerben m?chten, informieren Sie sich in unserem Master-Portal.
Studienanf?nger:innen und Fortgeschrittene k?nnen ihre Studienplatzantr?ge nur online stellen. Das Bewerbungsportal wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember ge?ffnet.
Inhalt dieser Seite:
Bewerbung für Bildungsinl?nder:innen
Antragsfristen
Studienanf?ngerinnen und -anf?nger
Hochschul- und Fachwechsel
Zulassungsverfahren
Voraussetzungen
Immatrikulation
Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Abitur
Doppelstudium & Doppelimmatrikulation
Zweitstudium
Rückgabe des Studienplatzes
Sie haben Fragen?
... dann schauen Sie in unsere FAQs oder rufen unsere Bewerbungshotline an!
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Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
? Kontaktformular
Bachelorteam: 0421 218-61110
Masterteam: 0421 218-61002
Bewerbung für Bildungsinl?nder:innen
Die Informationen zur Studienplatzbewerbung auf dieser Seite beziehen sich auf Bewerbungen für grundst?ndige Studieng?nge (Bachelor und Jura). Sie gelten für die folgenden Personengruppen:
- Deutsche Staatsbürger:innen
- Staatsangeh?rige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit genügenden Deutschkenntnissen
- Staatsbürger und -bürgerinnen au?erhalb der EU mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ein Abitur an einer deutschen Auslandsschule).
Die Bewerbung für Staatsangeh?rige au?erhalb der EU hat andere Richtlinien, die Sie der genannten Seite entnehmen k?nnen.
Antragsfristen
Die folgenden Fristen gelten für Bewerbungen für alle Bachelorstudieng?nge und Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen). Die Fristen gelten sowohl für Studienanf?ngerinnen und -anf?nger als auch für Fortgeschrittene und Altabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im letzten Jahr oder früher erworben haben. Die Online-Bewerbung schlie?t an diesen Tagen um 23.59 Uhr, sp?tere Antr?ge sind nicht m?glich. Das Bewerbungsportal wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember ge?ffnet.
Antragsfrist für Bachelor und Rechtswissenschaft
? Für das Wintersemester 15. Juli
? Für das Sommersemester 15. Januar
Für einige Studieng?nge ist ein Studienstart auch zum Sommersemester 2025 m?glich.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 finden Sie unter: www.uni-bremen.de/studienstart-sose
Alle wichtigen Termine für das Bewerbungsverfahren für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2024/25 haben wir auf einer eigenen Webseite zusammengefasst.
Achtung Antragsfrist für den Studieneignungstest für den Bachelor Psychologie: Im Zulassungsverfahren des Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt die Universit?t Bremen neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. dem Abitur, auch das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Die Anmeldefrist zum Test ist der 15. Februar.
Studienanf?ngerinnen und -anf?nger
Für eine Antragstellung an der Universit?t Bremen ben?tigen Studienanf?ngerinnen und -anf?nger eine Bewerbungs-Identifikationsnummer BID und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer BAN. BID und BAN erhalten Sie mit der Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Für die Antragstellung bei der Universit?t Bremen ist dann eine zweite Registrierung im Online-Bewerbungsportal der Universit?t Bremen erforderlich. Bis zu zw?lf Antr?ge dürfen Studienanf?ngerinnen und -anf?nger im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahren stellen. Das Bewerbungsportal wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember ge?ffnet.
Im Online-Antrag müssen Studienanf?ngerinnen und -anf?nger neben pers?nlichen Daten Angaben über Abiturnoten, geleisteten Dienst und ggf. dem Code aus dem Selbsttest eingeben. Unterlagen müssen - bis auf wenige Ausnahmen - erst zur Immatrikulation eingereicht werden, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Hochschul- und Fachwechsel
Wer in einem Studiengang (Studienfach + Abschluss) bereits mindestens ein Semester eingeschrieben war oder anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studium mitbringt, muss sich als Fortgeschrittene bzw. als Fortgeschrittener bewerben.
Wer in einem Bachelor mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren F?chern bereits eingeschrieben ist und ein Fach wechseln m?chte, muss sich als Anf?ngerin bzw. als Anf?nger bewerben. Fortgeschrittene k?nnen in dem Online-Bewerbungsportal nur einen Antrag stellen, da sie ihr Studium an der Universit?t Bremen fortsetzen wollen.
Der Fortgeschrittenenstatus wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch das Sekretariat für Studierende geprüft. Eine m?gliche Anerkennung bisher erbrachter Prüfungsleistungen kann erst nach erfolgreicher Immatrikulation durch das zust?ndige Prüfungsamt erfolgen.
Zulassungsverfahren
Für 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als die H?lfte aller Studieng?nge rechnet die Universit?t Bremen mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Bewerbungen als Studienpl?tze zur Verfügung stehen. Deshalb sind diese Studieng?nge zulassungsbeschr?nkt und nicht alle Bewerber*innen erhalten ein Studienplatzangebot. In zulassungsfreien F?chern werden alle Bewerber*innen zugelassen, die fristgerecht einen Antrag einreichen und die Aufnahmebedingungen erfüllen! Wie die Studienpl?tze vergeben werden, wird auf der Seite über das Verfahren zur Vergabe der Studienpl?tze erl?utert.
Im Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt die Universit?t Bremen ab dem Wintersemester 2024/25 neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. dem Abitur, auch das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Der Test kostet 100 Euro. Die Anmeldefrist zum Test ist der 15. Februar.
Bei der Studienplatzvergabe werden Zweitstudienbewerbungen mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerbungen für ein Erststudium. Wer 55 Jahre oder ?lter ist, muss bei der Studienplatzvergabe für zulassungsbeschr?nkte F?cher Gründe angeben.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育Voraussetzungen
Viele Studienf?cher geben neben dem Abitur vor, was Sie mitbringen sollten, um gut in Ihrem Studium zurechtzukommen. Sie sollten, je nach Studienfach, z.B. bestimmte Fremdsprachenkenntnisse besitzen oder ein Praktikum gemacht haben. Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung, ob Sie diese sogenannten studiengangsspezifischen Voraussetzungen (SSV) für Ihr Wunschstudienfach bereits erfüllen oder noch etwas dafür tun müssen!
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育Immatrikulation
Im Falle einer Zulassung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Sie k?nnen dann Ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal herunterladen. Was Sie für die Immatrikulation tun müssen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Hier finden Sie schon mal vorab Informationen:
Erst im Falle einer Zulassung/Einschreibung müssen Sie die folgenden Unterlagen postalisch oder pers?nlich in Papierform beim Sekretariat für Studierende einreichen. I.d.R. haben Sie dazu 7 Tage Zeit. Für die Immatrikulation müssen Sie au?er den Unterlagen den Semesterbeitrag überweisen.
- unterschriebene Erkl?rung über die Annahme des Studienplatzes
- einfache Kopie?der Hochschulzugangsberechtigung (hier finden Sie eine Auflistung von Musterzeugnissen). Bitte beachten Sie: Das Originalzeugnis zur ?berprüfung der Echtheit kann jederzeit von uns angefordert werden.
- aktueller Krankenversicherungsnachweis
- ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise)
Fortgeschrittene müssen zus?tzlich folgende Unterlagen einreichen:
- Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienf?cher und Fachsemesterzahl
- Leistungsnachweise aus dem bisherigen Studium (einfache Kopie)
- wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung
Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land au?erhalb Deutschlands erworben haben, müssen Sie zus?tzlich folgende Unterlagen einreichen:
- deutsche ?bersetzung (einfache Kopie)
- Nachweis der Deutschkenntnisse (einfache Kopie)
Amtlich beglaubigte Kopien sind für die Immatrikulation nicht erforderlich.
Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Abitur
Sie haben kein Abitur und m?chten an der Universit?t Bremen studieren? Sie haben eine besondere berufliche Qualifikation (Meister, Erzieher:innenausbildung, Ausbildung mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育j?hriger Berufserfahrung oder ?hnliches)? Mehr erfahren sie auf unserer Webseite zum Studieren ohne Abitur.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Bewerbungen aus dem Ausland.
Rückgabe des Studienplatzes
Wenn Sie Ihren Studienplatz zurückgeben m?chten, füllen Sie bitte das Formular für die Rückgabe eines Studienplatzes?bis Vorlesungsbeginn aus. Nach Vorlesungsbeginn nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation (zu finden unter Daten&Antr?ge im MOIN-Portal).
Falls Sie Ihren Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, k?nnen Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen (bitte die Anmerkungen auf dem Rückerstattungsantrag beachten!) - auch diesen Antrag stellen Sie über das MOIN-Portal.
Doppelstudium & Doppelimmatrikulation
Wenn Sie parallel zu Ihrem aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der Universit?t Bremen erwerben wollen, muss der Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Diese ist nur für F?cher ohne Zulassungsbeschr?nkung über eine Onlinebewerbung m?glich und wird erst ab dem zweiten Fachsemester empfohlen.
Den Antrag für eine Doppelimmatrikulation?k?nnen Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.
Es ist nicht m?glich, an 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Allerdings ist eine hochschulübergreifende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Nebenh?rer m?glich.
Zweitstudium
Als "Zweitstudienbewerber" werden Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnet, die ein neues grundst?ndiges Studium (Bachelor oder Erstes juristisches Staatsexamen) aufnehmen m?chten.
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