Vor der Heimreise
TO-DO-LISTE vor der Heimreise
1. Kündigung Mietvertrag (ggf. dreimonatige Kündigungsfrist)
2. Kündigung Mobilfunkvertrag, Mitgliedschaften in Vereinen oder weiterer Vertr?ge
3. ECTS-Leistungsachweise von DozentInnen unterschreiben und siegeln lassen
4. ERASMUS: Transcript of Records bei ERASMUS KoordinatorIn am Fachbereich beantragen
5. ERASMUS: "Certificate of Stay"/"Duration Sheet" im International Office austellen lassen
6. Abmeldung Stadtamt (BSU)
7. Kündigung Bankkonto
8. Rückgabe Mensakarte
9. Rückgabe ausgeliehener Bücher und Bibliothekskarte
10. Rückgabe Haus- und Wohnungsschlüssel an Vermieter
11. Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (falls erforderlich)
ECTS-Leistungsnachweis
Falls ein Nachweis über die erbrachten Studienleistungen für die Heimat-Universit?t ben?tigt wird, sollte am Ende der Vorlesungszeit ein ECTS-Leistungsnachweis für jeden Kurs erstellt werden.
Formular für den ECTS-Leistungsnachweis
Das ausgefüllte Formular wird am Ende der Vorlesungszeit von den zust?ndigen Dozentinnen und Dozenten oder Professorinnen und Professoren unterschrieben und gestempelt. Ohne die Unterschrift und den Stempel der Fakult?t ist dieser Nachweis nicht gültig.
Erasmus Austauschstudierende sollten die unterschriebenen ECTS-Leistungsnachweise an die zust?ndigen Erasmus Beauftragten für die Erstellung des Transcript of Records (siehe unten) weiterleiten.
Transcript of Records
Vor der Rückreise in das Heimatland sollten sich Erasmus Austauschstudierende um das Transcript of Records kümmern.
Das Transcript of Records wird von den Erasmus KoordinatorInnen an den Fachbereichen erstellt. Es kann über die Mobility Online Datenbank (Voraussetzung ist das erfolgreiche Hochladen des Learning Agreements und der ECTS-Leistungsnachweise) vorbereitet werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 über das Transcript of Records werden per E-Mail einige Woche vor Vorlesungsende an alle Erasmus Austauschstudierenden gesendet.
Internationale Austauschstudierende von anderen Programmen sollten mit Ihrer Heimat-Universit?t und dem Fachbereich bzw. Kooperationsbeauftragten kl?ren, ob sie ein Transcript of Records ben?tigen.
Aufenthaltsverl?ngerung
Um ihren Aufenthalt an der Universit?t Bremen zu verl?ngern, müssen Austauschstudierende die nachfolgenden Schritte befolgen:
- Kontaktaufnahme mit den zust?ndigen KoordinatorInnen für Austauschstudierende an der Heimatuniversit?t
- Kontaktaufnahme mit den zust?ndigen KoordinatorInnen für Austauschstudierende an der Universit?t Bremen (ERASMUS? / andere Programme)
Nach Erhalt der Best?tigung beider Universit?ten: Kontaktaufnahme mit dem International Office (Erasmus Studierende: incomingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de; Austauschstudierende (nicht Erasmus): studybremenprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de)
Abmeldebst?tigung
Vor der Abreise müssen Gaststudierende sich wieder beim Bürgeramt abmelden. Sie ben?tigen folgende Dokumente:
- unterschriebenes Abmeldeformular?
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Senden Sie die Scans der beiden Dokumente an das "BürgerServiceCenter-Mitte", Email: bscmitteprotect me ?!buergeramt.bremenprotect me ?!.de
Bitte geben Sie im Freitext der Email die Post-Adresse an, an die die Abmeldebest?tigung per Post geschickt werden soll. Best?tigungen werden nur per Post verschickt, nicht per Email.
Die Dokumente k?nnen auch per Post an das BürgerServiceCenter Mitte geschickt werden.
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (falls erforderlich)
Falls Sie vor Ihrem Aufenthalt eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für Studierende neu abgeschlossen haben, sollten Sie diese vor Ihrer Abreise kündigen. Dazu müssen Sie der Versicherung folgende Dokumente vorlegen:
- Exmatrikulationsbescheinigung (in "moin" zu beantragen)
- Abmeldebest?tigung (BSU bzw. BürgerServiceCenter Mitte s.o.)
- ggf. Flugticket