Zweitstudium

Als "Zweitstudienbewerber" werden Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnet, die ein neues grundst?ndiges Studium (Bachelor oder Erstes juristisches Staatsexamen) aufnehmen m?chten. Wechseln Sie den Studiengang - bzw. den Hochschulort, ohne dass Sie das vorherige Studium abgeschlossen haben, spricht man vom Fach- bzw. Orts-/Hochschulwechsel. Studieren Sie zwei Studieng?nge parallel, spricht man vom Doppelstudium.

An der Universit?t Bremen werden Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerbungen für ein Erststudium. Bei zulassungsbeschr?nkten F?chern k?nnen Sie mit der Note des Erststudiums in das Vergabeverfahren gehen, sofern diese besser als der Abiturnotendurchschnitt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall trotzdem zun?chst Ihren Schulabschluss angeben müssen. Im Laufe der Bewerbung im Onlinebewerbungsportal müssen Sie unter "Abschlussprüfung" Ihre Daten des Studienabschlusses eingeben und k?nnen dann die Option "Verfahrensnote" w?hlen, um mit der Note des Erststudiums in das Verfahren zu gehen. Für die Bewerbung an der Universit?t Bremen gibt es keine besonderen Quoten oder Verfahrensweisen für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium.

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