R¨¹ckmeldung und Semesterbeitrag
R¨¹ckmeldung
F¨¹r Ihre R¨¹ckmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht.
Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch ?berweisung des Semesterbeitrages zur¨¹ck.
Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle ?nderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universit?t Bremen zu ¨¹bermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgem?? durch ?berweisung des Semesterbeitrages zur¨¹ckmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis f¨¹hren, werden exmatrikuliert.
F¨¹r ein Urlaubssemester mit/ohne das Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti) ist bis zum Ende der R¨¹ckmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat f¨¹r Studierende zu stellen.
Antr?ge auf Deutschlandsemesterticketbefreiungen sind bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.
Sofern keine R¨¹ckmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollst?ndigen Semesterbeitrages die R¨¹ckmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen f¨¹r die Immatrikulation) vom Sekretariat f¨¹r Studierende durchgef¨¹hrt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen elektronisch zur Verf¨¹gung gestellt.
Die Semesterunterlagen beinhalten:
- Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung f¨¹r die Pr¨¹fung
- Ihren StudentInnenausweis
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Ihre Baf?g-Bescheinigung
Deutschlandsemesterticket
Zum Wintersemester 2024/2025 wird f¨¹r Studierende der Universit?t Bremen das Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti) eingef¨¹hrt. Der Abruflink f¨¹r das D-Seti wird den Studierenden nach der R¨¹ckmeldung/Immatrikulation rechtzeitig vor dem Semesterstart (01.10./01.04.) per E-Mail vom Sekretariat f¨¹r Studierende zur Verf¨¹gung gestellt.
Informationen zum D-Seti k?nnen Sie auf den Webseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (ASTA) https://www.asta.uni-bremen.de/service/semesterticket/ im Absatz ?Einf¨¹hrung des Deutschlandsemestertickets zum Wintersemester 2024/2025¡° und unter https://www.dein-semesterticket.de/ finden.
Im Rahmen der Bereitstellung des D-Seti erhalten die f¨¹r die Bereitstellung des D-Seti verantwortlichen Stellen Daten von der Universit?t Bremen und vom AStA der Universit?t Bremen. N?here Informationen hierzu k?nnen Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.
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Sekretariat f¨¹r Studierende
Verwaltungsgeb?ude VWG
Erdgeschoss
Pers?nliche Sprechzeiten:
Mo, Do 10-12 Uhr
Virtuelle Sprechzeiten:
Terminvereinbarung ¨¹ber das Kontaktformular
Telefonisch:
Kurzausk¨¹nfte
Mo, Di, Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
? Kontaktformular
Bachelorteam: 0421 218-61110
Masterteam: 0421 218-61002
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden einzelnen Pflichtbeitr?gen zusammen und ist in einer Gesamtsumme zu ¨¹berweisen:
Wintersemester 2024/25 | W?hrung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 85,00 | 85,00 | 85,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 176,40 | 176,40 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,10 | 2,10 | 2,10 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 50,00 | 50,00 | 50,00 |
Summe | EUR | 334,50 | 334,50 | 158,10 |
Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, F?J), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um 85,00 €.
Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entf?llt generell der Anteil f¨¹r den Verwaltungskostenbeitrag.
Hier finden Sie eine ?bersicht ¨¹ber die Semesterbeitr?ge der vergangenen Semester.
Im Falle einer R¨¹ckerstattung f¨¹llen Sie bitte den Antrag im moin Portal aus.
Felder f¨¹r die ?berweisung | Beschreibung |
---|---|
Empf?nger | Universit?t Bremen |
Kreditinstitut | Deutsche Bundesbank |
IBAN | DE80 2500 0000 0025 1015 49 |
BIC | MARKDEF1250 |
Verwendungszweck | Ihre pers?nliche Matrikelnummer (in einer Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text) |
R¨¹ckerstattungen
Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben gibt es f¨¹r Sie die M?glichkeit der R¨¹ckerstattung.
Diese beantragen Sie mit dem Antrag auf R¨¹ckerstattung ¨¹ber das moin-Portal.
Folgende Beitr?ge sind erstattungsf?hig:
Studierendenwerksbeitrag (85,00€):
Der Beitrag entf?llt grunds?tzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gr¨¹nden "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten H?lfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studentenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.
AStA-Studierendenschaftsbeitrag (21,00€):
Dieser Beitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig. Die einzige Ausnahme bildet die R¨¹cknahme der Immatrikulation (Studienplatzr¨¹ckgabe) bzw. R¨¹ckmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen. Die R¨¹ckerstattung kann nur gegen R¨¹ckgabe der Semesterunterlagen erfolgen.
Kultursemesterticket (2,10€):
Dieser Beitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig. Die einzige Ausnahme bildet die R¨¹cknahme der Immatrikulation (Studienplatzr¨¹ckgabe) bzw. R¨¹ckmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen. Die R¨¹ckerstattung kann nur gegen R¨¹ckgabe der Semesterunterlagen erfolgen.
Semesterticket (176,40€):
Zum Wintersemester 2024/25 wird das Deutschland-Semesterticket eingef¨¹hrt. °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý dazu folgen.
Sie haben die M?glichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder R¨¹cknahme der Immatrikulation bzw. R¨¹ckmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat f¨¹r Studierende nur erstattet werden, wenn Sie es noch nicht genutzt haben und die Vorlesungen noch nicht begonnen haben.
Haben Sie das Ticket schon genutzt oder hat die Vorlesungszeit schon begonnen, k?nnen Sie sich das Semesterticket (anteilig f¨¹r die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.
Verwaltungskostenbeitrag (50,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig.
Der Verwaltungskostenbeitrag entf?llt grunds?tzlich bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.
Bei einer R¨¹cknahme der Immatrikulation bzw. R¨¹ckmeldung bevor die Semesterunterlagen gedruckt wurden, kann der gesamte Semesterbeitrag erstattet werden.
Bei einer Studienplatzr¨¹ckgabe kann grunds?tzlich nur dann eine Erstattung durchgef¨¹hrt werden, wenn uns alle Semesterunterlagen (inkl. Semesterticket) vorliegen.