R¨¹ckmeldung und Semesterbeitrag
R¨¹ckmeldung
F¨¹r Ihre R¨¹ckmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht.
Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch ?berweisung des Semesterbeitrages zur¨¹ck.
Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle ?nderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universit?t Bremen zu ¨¹bermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgem?? durch ?berweisung des Semesterbeitrages zur¨¹ckmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis f¨¹hren, werden exmatrikuliert.
F¨¹r ein Urlaubssemester mit/ohne das Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti) ist bis zum Ende der R¨¹ckmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat f¨¹r Studierende zu stellen.
Antr?ge auf Deutschlandsemesterticketbefreiungen sind bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.
Sofern keine R¨¹ckmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollst?ndigen Semesterbeitrages die R¨¹ckmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen f¨¹r die Immatrikulation) vom Sekretariat f¨¹r Studierende durchgef¨¹hrt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen elektronisch zur Verf¨¹gung gestellt.
Die Semesterunterlagen beinhalten:
- Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung f¨¹r die Pr¨¹fung
- Ihren StudentInnenausweis
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Ihre Baf?g-Bescheinigung
Deutschlandsemesterticket
Studierende der Universit?t Bremen erhalten das digitale Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti). Der Abruflink f¨¹r das D-Seti wird den Studierenden nach der R¨¹ckmeldung/Immatrikulation rechtzeitig vor dem Semesterstart (01.10./01.04.) per E-Mail vom Sekretariat f¨¹r Studierende zur Verf¨¹gung gestellt.
Informationen zum D-Seti k?nnen Sie auf den Webseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (ASTA) https://www.asta.uni-bremen.de/service/semesterticket/ im Absatz ?Einf¨¹hrung des Deutschlandsemestertickets zum Wintersemester 2024/2025¡° und unter https://www.dein-semesterticket.de/ finden.
Im Rahmen der Bereitstellung des D-Seti erhalten die f¨¹r die Bereitstellung des D-Seti verantwortlichen Stellen Daten von der Universit?t Bremen und vom AStA der Universit?t Bremen. N?here Informationen hierzu k?nnen Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.
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Sekretariat f¨¹r Studierende
Verwaltungsgeb?ude VWG
Erdgeschoss
Pers?nliche Sprechzeiten:
Mo, Do 10-12 Uhr
Virtuelle Sprechzeiten:
Terminvereinbarung ¨¹ber das Kontaktformular
Telefonisch:
Kurzausk¨¹nfte
Mo, Di, Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
? Kontaktformular
Bachelorteam: 0421 218-61110
Masterteam: 0421 218-61002
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden einzelnen Pflichtbeitr?gen zusammen und ist in einer Gesamtsumme zu ¨¹berweisen:
Wintersemester 2024/25 | W?hrung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 85,00 | 85,00 | 85,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 176,40 | 176,40 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,10 | 2,10 | 2,10 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 50,00 | 50,00 | 50,00 |
Summe | EUR | 334,50 | 334,50 | 158,10 |
Sommersemester 2025 | W?hrung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 85,00 | 85,00 | 85,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 176,40 | 176,40 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,10 | 2,10 | 2,10 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 63,00 | 63,00 | 63,00 |
Summe | EUR | 347,50 | 347,50 | 171,10 |
Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, F?J), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um 85,00 €.
Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entf?llt generell der Anteil f¨¹r den Verwaltungskostenbeitrag.
Hier finden Sie eine ?bersicht ¨¹ber die Semesterbeitr?ge der vergangenen Semester.
Im Falle einer R¨¹ckerstattung f¨¹llen Sie bitte den Antrag im moin Portal aus.
Felder f¨¹r die ?berweisung | Beschreibung |
---|---|
Empf?nger | Universit?t Bremen |
Kreditinstitut | Deutsche Bundesbank |
IBAN | DE80 2500 0000 0025 1015 49 |
BIC | MARKDEF1250 |
Verwendungszweck | Ihre pers?nliche Matrikelnummer (in einer Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text) |
Ansicht "Semesterbeitrag" in moin
In der Rubrik "Semesterbeitrag" sehen Sie Ihren noch ausstehenden Beitrag.
Steht unter ?Betrag¡° 0,00, haben Sie den Semesterbeitrag f¨¹r das laufende Semester bezahlt. Ist der Betrag positiv, haben Sie - m?glicherweise f¨¹r bereits vergangene Semester - zu viel bezahlt und k?nnen unter ?Antr?ge¡° eine R¨¹ckerstattung beantragen. Ist der Betrag negativ, haben Sie zu wenig bezahlt; Der Ihnen angezeigte Betrag fehlt somit noch f¨¹r Ihre R¨¹ckmeldung.
R¨¹ckerstattungen
Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben gibt es f¨¹r Sie die M?glichkeit der R¨¹ckerstattung.
Diese beantragen Sie mit dem Antrag auf R¨¹ckerstattung ¨¹ber das moin-Portal.
Folgende Beitr?ge sind erstattungsf?hig:
Studierendenwerksbeitrag (85,00€):
Der Beitrag entf?llt grunds?tzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gr¨¹nden "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten H?lfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studierendenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.
AStA-Studierendenschaftsbeitrag (21,00€):
Dieser Beitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig. Die einzige Ausnahme bildet die R¨¹cknahme der Immatrikulation (Studienplatzr¨¹ckgabe) bzw. R¨¹ckmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.
Kultursemesterticket (2,10€):
Dieser Beitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig. Die einzige Ausnahme bildet die R¨¹cknahme der Immatrikulation (Studienplatzr¨¹ckgabe) bzw. R¨¹ckmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.
Deutschlandsemesterticket (176,40€):
Sie haben die M?glichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder R¨¹cknahme der Immatrikulation bzw. R¨¹ckmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat f¨¹r Studierende nur erstattet werden, wenn die Vorlesungen noch nicht begonnen haben.
Hat die Vorlesungszeit schon begonnen, k?nnen Sie sich das Semesterticket (anteilig f¨¹r die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.
Verwaltungskostenbeitrag (63,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig.
Der Verwaltungskostenbeitrag entf?llt grunds?tzlich bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.