Das Studium l?sst sich grob in zwei Abschnitte gliedern: Das Bachelor- bzw. Pflichtfachstudium sowie die Examensvorbereitung.
Bachelorstudium/Pflichtfachstudium
Das Pflichtfachstudium dauert in der Regel fünf Semester. In den ersten beiden Semestern (Grundstudium) werden die Grundkenntnisse in den drei Pflichtfachbereichen Bürgerliches Recht, ?ffentliches Recht und Strafrecht vermittelt sowie in die Grundlagen der Rechtswissenschaft eingeführt.
Das Grundstudium schlie?t mit der Zwischenprüfung ab, durch deren Bestehen die Zulassung zum Hauptstudium erworben wird. In diesem Studienabschnitt findet eine Vertiefung in den drei Pflichtfachbereichen und in der Methodik der Fallbearbeitung statt.
Nach Abschluss des Hauptstudiums am Ende des 5. Semesters entscheiden die Studierenden, ob Sie zun?chst das Bachelorstudium absolvieren oder sich zun?chst die auf staatliche Pflichtfachprüfung vorbereiten m?chten.
Letzte Phase des Bachelorstudiums ist das Schwerpunktstudium. Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst drei Semester. Es dient der Vertiefung der Rechtskenntnisse in einem zu w?hlenden Schwerpunktbereich, der weiteren Vertiefung im wissenschaftlichen Arbeiten sowie der Vorbereitung auf die universit?re Schwerpunktbereichsprüfung.
Examensvorbereitung
Die universit?re Examensvorbereitungsphase an der Universit?t Bremen besteht aus einem strukturierten Repetitoriumsprogramm in allen drei Pflichtfachbereichen und wird von Professor:innen sowie erfahrenen Praktiker:innen geleitet.
Erste juristische Prüfung
Studierende, welche sp?ter welche als Richter:in, Rechtsanw?ltin:in oder Staatsanw?lt:in t?tig sein m?chten, müssen dafür die erste juristische Prüfung (EJP) absolvieren. Nur damit kann dann der zweij?hrige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden und letztlich die Bef?higung zum Richteramt erworben werden..